Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, nahm auch im Jahr 2015 weiter zu. Im Dezember letzten Jahres bezogen 1.038 Millionen Bundesbürger entsprechende Leistungen. Seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 hat sich die Zahl der Empfänger mehr als verdoppelt. Ende 2003 bekamen weniger als eine halbe Million Menschen (438.831) diese staatliche Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch XII zugesprochen.

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Auch die Zahl der Rentner, die zusätzliche Sozialleistungen erhalten, weil ihre Altersbezüge zum Leben nicht ausreichen ist im Vergleich zu 2014 gewachsen. Waren im Vorjahr noch 512.198 Ruheständler betroffen, summierte sich ihre Zahl im Dezember 2015 bereits auf 536.121 (+ 4,67 Prozent). Diese Sozialleistungsempfänger hatten die Regelaltersgrenze bereits überschritten. Damit stiegen auch die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hier wurden 2015 insgesamt 5,9 Millarden ausgegeben. Das sind 8,5 Prozent mehr als noch 2014.

Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung kosten 5,9 Milliarden Euro im Jahr

Mittlerweile belaufen sich die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 21,4 Prozent der Nettoausgaben für Sozialhilfe. Der überwiegende Anteil dieser Ausgaben fällt mit 56,3 Prozent auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 12,9 Prozent der Ausgaben flossen in die Hilfe zur Pflege, 5,1 Prozent in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,3 Prozent in sonstige Leistungen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Statistisches Bundesamts hervor.

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In Summe wurden im Vorjahr 27,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Davon entfielen 15,6 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+ 4,5 Prozent zum Vorjahr). Für die Hilfe zur Pflege 3,6 Milliarden Euro (+ 1,9 Prozent). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4 Milliarden Euro (+ 7,6 Prozent) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2 Milliarden Euro (– 2,5 Prozent).

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