Ein Gastbeitrag von Daniel Blazquez, Senior Underwriter bei Markel Deutschland

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Vereinshaftpflichtversicherung ist sehr umfangreich, aber anders ist ein entspanntes Vereinsleben nicht möglich.Vereinshaftpflichtversicherung ist sehr umfangreich, aber anders ist ein entspanntes Vereinsleben nicht möglich.Herr Daniel Blazquez, Senior UnderwriterMarkel International Insurance Company Limited, Niederlassung für Deutschland Anders als viele Beschäftigte, die im ehrenamtlichen oder freizeitlichen Kontext tätig sind, ist dem deutschen Gesetzgeber das mit der Vereinsarbeit verbundene Risiko durchaus bewusst. Das 2013 aus der Taufe gehobene Ehrenamtsstärkungsgesetz soll die deutsche Vereinskultur entsprechend schützen. Doch die Modernisierung des Gesetzes hält nicht, was sie verspricht: Die Reduzierung der Innenhaftung auf grobe Fahrlässigkeit ändert in der Praxis kaum etwas, zeigt die gerichtliche Erfahrung doch, dass die meisten Fälle auf grobe Fahrlässigkeit zurückgehen. Und für solche Fälle ist nach wie vor die volle Haftung vorgesehen.

Auch die Rufe nach einer D&O-Pflichtversicherung werden immer lauter, schließlich sind die Aufgaben eines Vereinsvorstandes so komplex wie die eines jeden Geschäftsführers – schnell kann es dabei zu Fehlern kommen, für die der Vorstand in vollem Umfang mit seinem Vermögen haften muss.

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Im Vergleich zu den meisten Deckungen, die am Markt existieren, bietet die D&O-Deckung Versicherungsschutz sowohl für Außen- als auch Innenansprüche und ist damit mehr als nur ein Baustein. Auch die Vereinshaftpflicht ist durch die Mitversicherung satzungsunabhängiger Tätigkeiten besonders umfangreich. Ergänzt werden die zwei Elemente durch einen Cyber-Schutz und eine Vermögensschadenhaftpflicht. Für moderne Vereine heute unverzichtbar, der eigene Medienauftritt ist längst auf digitale Elemente wie Newsletter oder Webseiten ausgeweitet, was zusätzliche Gefahren birgt: Die versehentliche Benutzung nicht lizensierter Bilder beispielsweise kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Auch die Daten der Mitglieder können zu Ansprüchen führen, wenn beispielsweise die Daten der Mitglieder versehentlich veröffentlicht (Vermögensschaden) oder von Hackern geklaut werden (Cyber Schaden).