Ab dem 1. Januar 2017 haben die Bundesbürger Anspruch auf einen höheren Mindestlohn, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite berichtet. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten dann mindestens 8,84 brutto je Stunde zahlen – ein Anstieg um 34 Cent. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gebilligt.

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Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet die Erhöhung ein Plus von 54,40 Euro brutto im Monat. Pro Jahr ist das ein Lohnzuwachs von gut 650 Euro. Die Regierung schätzt, dass sich durch die Erhöhung des Mindestlohns die Lohnkosten für die Wirtschaft um rund eine Milliarde Euro für das Jahr 2017 erhöhen werden.

Der Mindestlohn gilt aktuell für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Ausnahmen gelten auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder einem Praktikum unter drei Monaten. Darüber hinaus bestehen Ausnahmeregelungen in bestimmten Branchen wie der ostdeutschen Textil- und Kleidungsindustrie und der Forstwirtschaft. Hier wird bis zum Jahresbeginn 2018 ein etwas niedrigerer Lohn von mindestens 8,50 Euro gezahlt.

Entscheidend für Mindestlohn: Entwicklung der Tariflöhne

Mit der Erhöhung setzt die Bundesregierung eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Juni 2016 um, die alle zwei Jahre über eine Anhebung entscheidet. Der Kommission gehören je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an, darüber hinaus zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende. Ausschlaggebend für die Anhebung des Mindestlohns ist die Tarifentwicklung der letzten 15 Monate – also, ob in den einzelnen Branchen höhere Löhne vereinbart worden sind.

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Die Mindestlohnkommission ist hierbei vom sogenannten Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ausgegangen: Der Index berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden. In den Tarifindex fließen über 500 Tarifabschlüsse ein. Maßstab dabei sind die tariflichen Stundenlöhne (ohne Sonderzahlungen) und deren monatliche Entwicklung. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Löhne und Gehälter in den vergangenen eineinhalb Jahren um durchschnittlich 3,2 Prozent.