Betriebliche Altersvorsorge - Reform nimmt Gestalt an
Die Bundesregierung plant eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Am Montag wurden nun erste Details öffentlich, wie die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge aussehen könnte. Geplant ist u.a. ein Freibetrag von bis zu 202 Euro, damit geförderte Renten nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Und die Arbeitgeber sollen enthaftet werden – sie müssen nicht mehr für die Höhe der Rente garantieren.
Wie sieht die geplante Reform der betrieblichen Altersvorsorge aus? Die Süddeutsche Zeitung will nun aus Regierungskreisen erste Details eines möglichen Gesetzentwurfs erfahren haben. Und es könnte damit ganz schnell gehen. Der Gesetzentwurf soll bereits in diesem Jahr verabschiedet werden und dann zum Jahreswechsel 2018 in Kraft treten: und das von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) vorgeschlagene Sozialpartnermodell etablieren. Doch was ist derzeit geplant? Ein Überblick.
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1.) Reine Beitragszusage und Enthaftung der Arbeitgeber
Die Bundesregierung will die Betriebsrente reformieren und insgesamt attraktiver machen, damit mehr Menschen die zweite Säule der Altersvorsorge nutzen. Bisher haben 60 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente - zu wenig, um die Gefahr der Altersarmut abzufedern.
Zukünftig sollen Unternehmen Betriebsrenten auf der Grundlage reiner Beitragszusagen anbieten dürfen, wie die Süddeutsche Zeitung mit Berufung auf Regierungskreise berichtet. Damit sollen die Arbeitgeber nicht mehr für Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe garantieren müssen. Sondern nur noch dafür, dass sie die eingesammelten Beiträge entsprechend weiterleiten. Der Verzicht soll die betriebliche Altersvorsorge vor allem für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver machen. Die Betriebe werden sozusagen „enthaftet“, weil sie nicht mehr wie bisher für die Rentenzusagen an ihre Beschäftigten bürgen müssen. Eine Reduzierung der Ansprüche soll vor allem dann greifen, wenn der Altersvorsorge-Anbieter oder das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Um dies zu verhindern, ist eine Art Zwischenschritt vorgesehen: Voraussetzung für reine Beitragszusagen sei, dass sich die Tarifpartner zuvor auf eine andere Art der Absicherung einigen und dies im Tarifvertrag festhalten, berichtet die Süddeutsche.
Auch müssen die Unternehmer eine Gegenleistung für die Haftungsfreiheit erbringen. Sie sollen zukünftig 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen. Zusätzlich können weitere Arbeitgeberzuschüsse vereinbart werden.
2.) bAV soll für Geringverdiener attraktiver werden
Die Bundesregierung will auch Geringverdiener dazu bringen, zukünftig in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Hierfür ist ein mittelbarer staatlicher Zuschuss von 30 Prozent bzw. maximal 144 Euro jährlich geplant. Nicht der Beschäftigte erhält diesen Zuschuss, sondern der Arbeitgeber in Form einer Steuererstattung, wenn er einen bAV-Vertrag mit 240 bis 480 Euro Jahresbeitrag bezuschusst. Diese Steuererstattung soll bis zu einer Einkommensgrenze von 2.000 Euro Bruttogehalt monatlich (bis. 24.000 Euro Jahresgehalt) gelten.
Aus dem Finanzministerium hieß es, Ziel sei, dass Geringverdiener jährlich 400 bis 450 Euro für die Betriebsrente ansparen, ohne dass sich ihr Nettoeinkommen reduziere.
3.) Steuererleichterung und Freibetrag in der Grundsicherung
Schon jetzt können Arbeitnehmer bis zu 6,4 Prozent ihres Brutto-Gehalts in eine Betriebsrente investieren, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Dieser Steuerfreibetrag soll zukünftig auf sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben werden. Vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Lohns sind bereits heute sozialabgabenfrei, daran ändert sich nichts.
Ein weitere Reform, die den Abschluss einer privaten Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiver machen soll: zukünftig sollen geförderte Renten nicht mehr vollumfänglich auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Hier ist ein Freibetrag angedacht: Betroffene können künftig 100 Euro monatlich von ihren Renten behalten. In bestimmten Fällen können sich diese Ansprüche auf bis zu 202 Euro erhöhen.
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4.) Opt-out-Regelung für die betriebliche Altersvorsorge
Zukünftig soll ein Opt-out-Modell dafür sorgen, dass mehr Menschen an der betrieblichen Altersvorsorge partizipieren. Das heißt: die Beschäftigten zahlen automatisch in eine Betriebsrente ein, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Dennoch bleibt die bAV weiterhin freiwillig.