Die Axa hebt ihre Beiträge in einigen Alttarifen zum Jahreswechsel teils drastisch an. Das berichtet der Tarifwechsel-Anbieter kvoptimal.de auf seiner Webseite und beruft sich auf Angaben des Unternehmens.

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Demnach sollen in einigen Tarifen Beitragssprünge von bis zu 42 Prozent möglich sein. Die Prämienanhebungen werden mit der Absenkung des Rechnungszinses, den steigenden Leistungsausgaben durch Inflation sowie den medizinischen Fortschritt begründet, so schreibt das Online-Portal.

42 Prozent mehr zahlen muss demnach ein 50jähriger Mann, wenn er in einem Tarif der Reihe Vital 900 versichert ist. Dabei handelt es sich um PKV-Vollversicherungstarife verschiedener Ausprägung, die einen Selbstbehalt von 900 Euro vorsehen. Die Prämie erhöht sich um 101,05 Euro im Monat.

Um immer noch 30 Prozent bzw. 61,48 Euro klettert der Monatsbeitrag für einen 58 Jahre alten Privatpatienten im Tarif EL Bonus-N, ein Einsteigertarif mit 360 Euro Selbstbehalt. Ein 59jähriger Versicherungsnehmer muss für den Tarif Vital 750 zukünftig 29 Prozent mehr zahlen (+91,28 Euro). Auch andere Angebote sind von den Teuerungen betroffen. Laut Kvoptimal will die Axa am 11.11.2016 ihre Versicherten anschreiben und über die Tariferhöhungen informieren.

Unisex-Tarife scheinbar nicht betroffen

„Interessant: Die AXA passt keinen Tarif der Unisex-Serie an“, kommentiert Versicherungsfachfrau Anja Döring die Prämienanhebung. „Man fragt sich also warum die Kalkulation von Tarifen im Jahr 2013 nicht von einer der genannten Punkte betroffen ist. Vielmehr lässt sich auch hier sehr deutlich sehen, dass es den Versicherern nicht auf Bestandskunden sondern auf Neukundengewinnung ankommt.“

Hebt der Krankenversicherer die Prämien an, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Das Schreiben hierzu muss den Versicherer binnen einer Zwei-Monats-Frist erreichen, nachdem der Kunde über die Beitragsanpassung informiert wurde.

Doch speziell für ältere Versicherungsnehmer ist es oft keine Option, zu einem anderen Anbieter zu wechseln: aufgrund ihres Alters und von Vorerkrankungen müssen sie auch bei anderen Versicherern mit deutlichen Prämienaufschlägen rechnen – wenn sie überhaupt einen Tarif angeboten bekommen.

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Gerade für ältere Versicherungsnehmer empfiehlt sich eine weitere Option: Seit dem Jahr 2009 haben Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. Diese Möglichkeit räumt Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ein. Weil die Anbieter mit Lockangeboten junge Gutverdiener anlocken wollen, haben sie mitunter tatsächlich leistungsstarke und preiswerte Tarife im Portfolio. Aber auch bei einem solchen Wechsel droht der Verlust von Leistungen, muss der neue Tarif doch vergleichbar, aber nicht identisch sein.