In einem neuen Video der HUK24 für die Bewerbung ihrer Autopolicen sieht der Betrachter alles durchgestrichen, was aus Sicht dieses außendienstfreien Direktversicherers unnötig ist:

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Nun hat der AfW-Verband, der unabhängige Vermittler, vor allem Versicherungsmakler, vertritt, sich mit einem offenen Brief an die HUK-Gruppe gewandt. Der Verband hofft und erwartet, dass der Werbespot „umgehend vom Netz genommen wird“ und spricht von „Verunglimpfung“ der Versicherungsvermittler, von denen der AfW nach eigenen Angaben immerhin 30.000 vertritt.

So sah die Werbebotschaft von HUK24 aus. Das Video wurde bei Youtube mittlerweile gelöscht.

Der Werbespot (oder der Spott?) der HUK24 habe beim AfW „Unglauben und Abscheu“ ausgelöst, schreibt dieser dem Versicherer in den Protestbrief. Und ins Gewissen. Denn Ethik und Wohlverhalten sind seit einigen Jahren im Verhaltenskodex der Versicherer für den Vertrieb gesondert geregelt. Und extra für dieses Wohlverhalten hat (auch) die HUK-Gruppe ein Compliance Management System eingerichtet, welches in seinen – Papier ist geduldig – Buchstaben ein „vorbildliches und berufsethisches korrektes Verhalten“ verlangt.

Papiertiger

Gegen diesen Grundsatz hat die HUK24 aus Sicht der Vermittler-Vertreter des AfW verstoßen. Rechtsanwalt Norman Wirth, der Unterzeichner des Verbandsbrandbriefes des AfW, schreibt, es würden (Branchen-) „Kollegen und Mitbewerber in abwertender und fast schon sittenwidriger Weise in Sippenhaft für einige schwarze Schafe der Branche aus der Vergangenheit genommen“. Im Gegenteil spiele das Video dem (über?-)kritischen Verbraucherschutz in die Karten.

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Spannend ist der Schlussteil des Briefs: „Wir hoffen und erwarten, dass sich (HUKs Wirtschaftsprüfer, Anm. d. Red.) PWC bei der nächsten Prüfung - so es sich dann nicht wieder nur um eine papiertigerähnliche Angemessenheitsprüfung der Einhaltung des Kodex handelt - hierzu äußert.“ Aus Sicht des AfW verstößt die Werbung der HUK24 gegen den Kodex. Und diesen Verstoß, sofern zutreffend, müsste der Wirtschaftsprüfer PWC in seinem nächsten Prüfbericht aufführen. Und damit der HUK24 in Sachen „vorbildliches und berufsethisch korrektes Verhalten“ keinen Ablass erteilen.