Pflegezusatzversicherung - Bestand an Pflege-Bahr-Verträgen wuchs auch 2015
Der Bestand an staatlich geförderten Pflege-Bahr-Versicherungen konnte 2015 um ein Fünftel zulegen, auf nun 685.000 Verträge. Stark präsentieren sich hierbei die Debeka und öffentliche Versicherer, die ihre Policen über die Sparkassen vertreiben.
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung erlebte im Vorjahr einen kleinen Boom – und blieb dennoch hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt 685.000 Pflege-Bahr-Policen konnten bis zum Jahresende 2015 abgesetzt werden, somit stieg der Bestand um ein Fünftel. Politik und Versicherungsbranche erhofften sich jedoch, dass mindestens 1,5 Millionen Verträge vermittelt werden können. Dies berichtet die Zeitschrift für Versicherungswesen (ZfV) und beruft sich auf Zahlen des PKV-Verbandes.
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Debeka ist Nummer 1, Sparkassen-Versicherer stark
Den größten Bestand an Pflege-Bahr-Versicherungen hatte Ende 2015 in absoluten Zahlen die Debeka Krankenversicherung mit 118.275 Verträgen, gefolgt von der öffentlichen Union Krankenversicherung (UKV) mit 79.148 Policen, einem Unternehmen der Consal Beteiligungsgesellschaft. Auf Rang drei folgt die R+V Versicherung mit 78.262 Verträgen.
Auf Rang Vier kann sich ebenfalls ein Unternehmen der Consal positionieren: die Bayrische Beamtenkrankenkasse (BBKK) mit Sitz in München. Diese zählt 15.537 Verträge im Bestand. Beide Sparkassen-Versicherer hätten im Vorjahr um ein Drittel zugelegt. „Offenbar lässt sich der Pflege-Bahr über Sparkassen gut verkaufen“, kommentiert Marc Surminski, Chefredakteur der ZfV.
Die Central Krankenversicherung ist fünftgrößter Anbieter beim Pflege-Bahr (54.291 Verträge), Auf Rang 6 und 7 platzieren sich die Allianz (43.697) und die Signal (34.096).
Pflege-Bahr: seit 2013 werden Pflegezusatzversicherungen staatlich bezuschusst
Die Pflege-Bahr-Versicherung wurde unter dem früheren Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eingeführt. Seit 2013 können Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro pro Monat staatlich bezuschusst werden.
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Laut dem „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) darf bei einer Pflege-Bahr-Police kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen, Alter oder gesundheitlichen Risiken abgewiesen werden. Nur wer bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekam, darf einen solchen Vertrag nicht zeichnen. Diese Regelung hat allerdings auch einen Nachteil: mitunter sind die staatlich geförderten Verträge teurer als andere Pflegeversicherungen, weil die Anbieter keine Risikoeinstufung vornehmen dürfen. Für Kritik sorgte, dass eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall in der Regel nicht vereinbart werden kann.