Mit dem Urteil ist der klagende IGVM-Verband, der Versicherungsmakler vertritt, gescheitert, das überholte Provisionsabgabeverbot noch eine kleine Weile aufrechtzuerhalten. Denn mit der neuen IDD-Vertriebsrichtlinie der EU entfällt das zwischen traditionellen Versicherungs-Vermittlern und einigen Insurtechs umstrittene Verbot ohnehin. Moneymeets zeigt sich über die Gerichtsentscheidung erfreut: „Wir haben gewonnen“, twitterte das Unternehmen im Anschluss an den Urteilsspruch des Oberlandesgerichts (OLG) Köln.

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„Mit dem heute gefällten Urteil dürften die Richter dem Provisionsabgabeverbot den Todesstoß versetzt haben und den Weg freimachen für mehr Transparenz im Versicherungsvertrieb sowie für eine Stärkung der Verbraucherrechte“, schreibt das FinTech auf seinem Blog.

Anders sieht das freilich der klagende Maklerverband IGVM, für den das Abgabeverbot ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes ist. Es sei zu befürchten, dass mit dem Wegfall Kunden nicht nach eigenem Bedarf Versicherungsverträge abschließen, sondern nach der Höhe der weitergegebenen Provision, so die Argumentation des nun unterlegenen Verbandes. Seit 1934 verhindert die Regelung bereits, dass Vermittler ihre Vergütung anteilig an den Kunden weiterreichen.

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Das Provisionsabgabeverbot steht schon länger vor dem Aus. Im Jahr 2004 hatte bereits die Monopolkommission der Bundesregierung einer Abschaffung gefordert. Das Provisionsabgabeverbot bedeute de facto, dass ein wesentliches Merkmal des freien Wettbewerbs eingeschränkt werde, was in ganz Europa nicht nur in der Finanzbranche beispiellos sei, argumentierten damals die Experten. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministers aus dem letzten Jahr sah schließlich die Abschaffung zum 1.1.2016 vor. Die Aufhebung wurde dann vorerst auf den 1.7.2017 verschoben. Mehr demnächst bei Versicherungsbote