Die Axa will von der Stadt München Geld zurück – für bereits geleistete Schadenszahlungen, die nach der Sprengung einer Fliegerbombe im Jahr 2012 angefallen sind. Bei der damaligen Sprengung im Stadtteil Schwabing setzte ein Feuerball ganze Straßenzüge in Brand. Die Druckwelle der Bombe zersprengte Scheiben und führte zu tiefen Rissen in Gebäuden. Es entstand ein Millionenschaden: Schlimmeres konnte nur verhindert werden, weil weite Teile der umliegenden Viertel zuvor evakuiert worden waren.

Anzeige

Sprengung stümperhaft erfolgt?

Vor dem Münchener Zivilgericht klagt die Axa nun 400.000 Euro an bereits geleisteten Schadenszahlungen ein, die sie infolge der Sprengung an ihre Kunden zahlen musste. Dies berichtet der Münchener Merkur am Donnerstag. Der Vorwurf: bei der Sprengung habe es viele fachliche Fehler gegeben, die erst dazu geführt hätten, dass der Versicherer überhaupt einspringen musste. Die Sprengung sei sogar „stümperhaft“ erfolgt.

Unter anderem hatte der Kampfmittelräumdienst Stroh zur Dämpfung der Druckwelle eingesetzt, das prompt Feuer gefangen habe. Die Sprengfirma, welche im Auftrag der Stadt die Sprengung durchführte, will sich bis zum Ende des Prozesses nicht zu den Vorwürfen äußern.

Gutachter soll Sprengung beurteilen

Die Stadt verteidigt sich: es habe keine Alternative zum damaligen Vorgehen gegeben. Unter anderem hätten keine Wassersäcke statt des Strohs eingesetzt werden können, dies hätte Grundwasser und U-Bahn-Schächte gefährdet. Nun ist es Aufgabe eines unabhängigen Gutachters, zu prüfen, ob bei der Detonation alles korrekt abgelaufen ist.

Anzeige

Der Prozess soll am 8. Februar fortgesetzt werden. Aber auch andere Versicherer werden den Ausgang des Rechtsstreites mit Interesse beobachten. Die Allianz-Versicherung hatte ihre bisher beglichenen Beträge nach der Sprengung auf 2,5 Millionen Euro beziffert, die Versicherungskammer Bayern zahlte rund 2,3 Millionen Euro, so berichtete der Merkur bereits vor zwei Jahren. Hat die Axa mit ihrer Klage Erfolg, könnten auch die anderen Anbieter Schadensersatz einklagen.

Merkur