6.000 Beschwerden bekommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) jedes Jahr von unzufriedenen Bankkunden. Viele beziehen sich darauf, dass die Institute verbraucherfreundliche Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofs langsam oder gar nicht umsetzen, wenn sie selbst davon betroffen sind: etwa, wenn unzulässige Gebühren laut BGH zurückerstattet werden müssen. Deshalb will die Finanzaufsicht zukünftig genauer hinschauen, ob die Banken schnell genug handeln. Dies berichtet das Handelsblatt und beruft sich auf Deutschlands oberste Wertpapieraufseherin Elisabeth Roegele.

Anzeige

Im kommenden Jahr sollen die Banken Auskunft darüber geben, ob sie ausreichend organisatorische Ressourcen für die schnelle Umsetzung von Gerichtsurteilen haben. Und zwar „bis in die letzte Vertriebseinheit“, sagte Roegele auf einem Verbraucherschutzforum der Bafin am Dienstag in Frankfurt. „Wenn wir die Institute anschreiben, lenken sie meist schnell ein“, zitiert das Handelsblatt die Aufseherin. So will die Bafin sicherstellen, dass die Geldhäuser strukturell für die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen gerüstet sind.

Erweiterte Verbraucherschutz-Aufgaben durch Kleinanlegerschutzgesetz

Erweiterte Aufsichtsbefugnisse hat die Bafin über die Banken seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli 2015. Seitdem darf sie verstärkt Aufgaben des Verbraucherschutzes wahrnehmen, die zuvor nicht in ihre Zuständigkeit fielen. Anlass war unter anderem der Vorwurf, die Finanzaufsicht habe zu lange weggeschaut, als Finanzdienstleister wie Infinus und S&K mutmaßlich ihre Kunden mit einem Schneeballsystem betrogen haben, obwohl sie früh von Auffälligkeiten wusste.

Anzeige

Die Bafin wehrte sich damals gegen die Anschuldigungen unter anderem mit dem Argument, der Verbraucherschutz sei nicht ihre primäre Aufgabe, da sie gegenüber den Emittenten hafte und nicht gegenüber den Anlegern (der Versicherungsbote berichtete). Doch seit 18 Monaten ist der Verbraucherschutz offiziell als ein Kernziel der Aufsichtsbehörde definiert. Sogar Produkte darf sie zum Schutz der Kunden verbieten. Derzeit will die Bafin durchsetzen, dass keine Bonitätsanleihen mehr an Privatkunden verkauft werden dürfen, da die Finanzprodukte zu komplex und risikoreich seien.