Verbraucher, die sich benachteiligt fühlen, sollen nach Plänen von Justizminister Heiko Maas (SPD) in Bälde einfacher Schäden oder Ersatzansprüche bei Unternehmen geltend machen können. Bei dem neu erdachten Verfahren Maas’ sollen etwa Verbraucherschützer für die Gesamtheit der mutmaßlich Betroffenen klagen. Das ist an sich noch nichts Neues. Neu wäre, dass die Bürger sich zu dem Klagegegenstand und zu dem beklagten Unternehmen in ein zu schaffendes Klageregister, so die Ministerpläne, eintragen lassen können.

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Kürzerer Rechtsweg

Die Bürger wären zunächst keine Mitkläger im Sinne der Prozessordnung. Sie könnten sich aber infolge eines für sie günstigen Urteils in ihrem eigenen Rechtsstreit gegen das betreffende Unternehmen auf das in der Hauptsache, etwa für die Verbraucherzentrale, gesprochene Urteil berufen – und ihren Rechtsweg abkürzen. Wenn künftig wie im Fall der HDI-Lebensversicherung bei Riester-Renten Klauseln von einem Gericht kassiert werden (der Versicherungsbote berichtete im September), könnten betroffene Kunden künftig schneller zu ihrem Recht kommen.

Und auch beklagte Unternehmen erhielten durch das beschriebene Verfahren schneller Rechtssicherheit gegenüber einer großen Zahl von Kunden, sofern diese im jeweiligen Klageregister aufgeführt wären. Soweit die Theorie zu dem Maas-Plan zum vereinfachten gerichtlichen Verbraucherschutz. Mit Blick auf die zu erwartende Praxis vor Gericht hat der Versicherungsbote Rechtsanwalt Joachim Bluhm aus Hamburg befragt.

Der Verbraucheranwalt ist skeptisch

Bluhm hat in den vergangenen Jahren viele Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg und für den Bund der Versicherten gegen Versicherer durchgefochten: „Die Neuregelung würde es den Verbrauchern ermöglichen, durch Eintragung in das Klageregister wenigstens die Verjährung zu ,hemmen’ und abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickelt, um danach mit deutlich reduziertem Risiko ihre Rechte zu verfolgen. Das ist ein Gewinn!“

„Wie weit dann die ,Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils für nachfolgende Klagen’ (Textentwurf des Ministeriums, Anm. d. Red.) reichen wird, bleibt abzuwarten“, gibt sich Bluhm zurückhaltend optimistisch. Zum Zeitplan des Maasschen Gesetzentwurfs zu den Musterklagen samt Register fürchtet Bluhm: „In dieser Legislaturperiode wird das nichts mehr.“ Ein Trost sollte allen Beteiligten sein, dass Minister Maas sein Gesetz, zurzeit noch im Entwurf, im Januar durch das Bundeskabinett bringen will.

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Ob es der Entwurf mit Mehrheit einer notwendigerweise einheitlich abstimmenden Großen Koalition rechtzeitig vor dem Bundestagswahlkampf durch den Bundestag und zum Gesetz schafft?