Lebensversicherung - Kleinlein kontert Rufmord-Vorwürfe
Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) wendet sich gegen Vorwürfe des Ludwigshafeners Professors Hermann Weinmann. Der Streit dreht sich um den Vorwurf Kleinleins des „legalen Betrugs“. Dieses Urteil hätten sich die Lebensversicherer selbst zuzuschreiben, steht in einer Antwort des BdV an den Professor. Auch erhalte die Verbraucherorganisation „keine staatlichen Gelder“. Weinmanns Kritik sind für Kleinlein „mehr politischer und emotionaler als fachlicher Natur“.
Professor Weinmann, Ludwigshafen, feuere mit seiner Kritik der vergangenen Woche (der Versicherungsbote berichtete) den seit Jahrzehnten schwelenden Streit um den „legalen Betrug“ bei Lebensversicherungen wieder an, schreibt der BdV und zitiert seinen Chef Axel Kleinlein: „In den Augen der Versicherten ist es Betrug, wenn erst vorgegaukelt wird, sie würden eine faire Überschussbeteiligung erhalten, um dann aber mit einer zusammengekürzten Überschussbeteiligung abgespeist zu werden“.
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Kleinlein: Unterstützung ausgerechnet von Weinmann
Argumentative Unterstützung erhalte Kleinlein ausgerechnet von Weinmann selbst, der schon 2011 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ beklagt habe, dass Versicherte gegenüber Aktionären einseitig belastet und nicht fair behandelt würden. „Fachlich kann Weinmann unsere Begründung des legalen Betrugs offensichtlich nachvollziehen“, fasst Kleinlein aktuell zur Sache zusammen.
Professor Hermann Weinmann vom Institut für Finanzwirtschaft der Hochschule Ludwigshafen kritisierte letzte Woche den Bund der Versicherten, die Finanzaufsicht Bafin und die Versicherungswirtschaft. Hintergrund war die Behauptung des BdV, dass es sich bei Altersvorsorgeangeboten der Lebensversicherungswirtschaft um „legalen Betrug“ handeln würde. „Ohne die fachliche Begründung für die Aussage zu diskutieren“, schreibt der BdV, beklage Weinmann, dass mit dieser Aussage ein „wirtschaftlicher Rufmord“ erfolge, dem von staatlichen Stellen durch übermäßige Toleranz Vorschub geleistet würde.
Sorge um die Diskussionskultur
„Die Lebensversicherer haben sich den Vorwurf des legalen Betrugs selbst zuzuschreiben, da sie den Kunden erst eine faire Überschussbeteiligung versprechen, diese den Versicherten aber mit staatlicher Unterstützung vorenthalten“, hält Kleinlein für den BdV entgegen.
Weinmann befürchtet in seiner Pressemitteilung, dass es „staatliche Unterstützer“ des BdV gäbe, die sich der „Beihilfe“ schuldig machen würden. Hierzu erklärt Kleinlein: „Über Wikipedia, dem Besuchen der Webpage des BdV oder einem Anruf beim BdV kann jeder leicht recherchieren, dass der BdV keinerlei staatliche Unterstützung erhält“.
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Die Ausführungen Weinmanns sind nach Ansicht Kleinleins mehr politischer und emotionaler als fachlicher Natur. Daher erklärt Kleinlein: „Ich lade Herrn Weinmann zu einem offenen und ehrlichen Fachdiskurs ein.“ Die Ausführungen Weinmanns richten sich aus Sicht des BdV auch persönlich gegen Kleinlein, der sagt: „Ich sorge mich um unsere Diskussionskultur, wenn jemand Toleranz als Zeichen der Feigheit ansieht, Gutmütigkeit in die Nähe der Liederlichkeit rückt und bevorzugt mit Härte statt mit Liebenswürdigkeit einem Andersdenkenden begegnen will.“