Grüne wollen Bürgerfonds für die Betriebsrente
Die Grünen im Deutschen Bundestag wollen für die Betriebsrente einen Bürgerfonds einrichten, in den jeder Arbeitnehmer einzahlen soll. Eingesparte Sozialabgaben sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Zuschuss in den Rententopf einzahlen. Anders als bei der „Nahles-Rente“ wollen die Grünen keine generelle Beitragsgarantie anbieten. Reine Beitragszusagen des Arbeitgebers sollen auf kleinere Betriebe beschränkt bleiben.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen will „bislang faktisch ausgeschlossene“ Beschäftigte kleinerer Unternehmen näher an die Betriebsrente heranführen. In einem Antrag an den Deutschen Bundestag entwickeln die grünen Abgeordneten eine neue Struktur für die Betriebsrente. Zunächst soll die Zusatzrente vom Chef den klassischen Spartöpfen bei Fonds, Versicherern oder Versorgungswerken entzogen werden.
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Betriebsrente: 20 Prozent auf alles
Die Betriebsrente der Zukunft wird nach dem Entwurf der Grünen in einem Staatsfonds aufgebaut und verwaltet. Ein solcher Fonds verlange den Sparern nur geringe Kosten ab. Das Sparprodukt selbst solle einfach aufgebaut sein. Die Grünen wollen ihren Bürgerfonds schrittweise für die Betriebe einführen. Der Gesetzgeber soll die Arbeitgeber verpflichten, ihren Belegschaften diese einfache Betriebsrente anzubieten, schreiben die Grünen in ihren Antrag beim Deutschen Bundestag.
Die bei der Betriebsrente eingesparten Sozialabgaben sollen die Chefs ihren Mitarbeitern als Zuschuss in den Rententopf einzahlen. Diese Regel bedeutete für die Beschäftigten, sie erhielten künftig auf ihren Eigenbeitrag automatisch rund 20 Prozent Zuschlag vom Chef. Ähnliches hatte der Bamberger Wissenschaftler Andreas Oehler kürzlich vorgeschlagen, allerdings als allgemeinen Spartopf, nicht nur zur Betriebsrente, mit Staatszuschuss.
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Anders als bei Ministerin Andrea Nahles’ (SPD) Rentenvorschlag wollen die Grünen keine generelle Beitragsgarantie in ihren Bürgerfonds einbauen. Reine Beitragszusagen, die den Arbeitgeber enthaften, sollen nach den grünen Plänen auf kleinere Betriebe beschränkt bleiben. Für Renten von Belegschaften größer als 50 Personen sollen die Chefs weiter haften.