Zu dem Regierungsentwurf, mit dem die IDD-Richtlinie der Europäischen Union zu deutschem Recht werden soll, hat sich neben der Maklerlobby auch der Verbraucherschutz zu Wort gemeldet. Der VZBV-Bundesverband fordert zum Schutz der Verbraucher ein Verbot von Provisionen bei Lebens- und Krankenversicherungen. Für die Verbrauchervertreter geht der IDD-Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) nicht weit genug.

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Pflicht zu Nettopolice gefordert

Vermittler mit Provision zu bezahlen, führe beim Vertrieb zu „Fehlanreizen“, schreibt der VZBV in einer Kritik zu dem Gesetzentwurf: Es besteht aus Sicht des Verbands die Gefahr, dass der Verkäufer eher an sein Geld denkt, weniger an das Interesse des zahlenden Kunden. Geht den Verbraucherschützern der vorgelegte IDD-Entwurf als nichtweitgehend genug, so kritisieren die Verbände der Versicherungsvermittler, der Gesetzgeber schieße mit dem Gesetz über das (EU-)Ziel hinaus (der Versicherungsbote berichtete).

Allerdings könne man das System Provision nicht sofort aus dem Markt nehmen, räumt der VZBV in seinem Kommentar zum IDD-Gesetz ein. Bis es soweit sei, müsse der Gesetzgeber einen einheitlichen Rahmen schaffen. Wie das Entgelt der Vermittler bis zum Abschaffen von Provision geregelt werden sollte, das sagt der VZBV nicht. Er fordert aber ergänzend, dass die Finanzaufsicht BaFin künftig alle Vermittler beaufsichtigen solle. Außerdem fehle im Gesetzentwurf eine klare Definition des Begriffs „Honorar“.

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Der Bund der Versicherten (BdV) verlangt vom Gesetzgeber für die deutsche Version der IDD ein angemessen hohes Niveau beim Verbraucherschutz sicherzustellen. Derzeit stünden die Vermittler im Interessenkonflikt zwischen ihrem Einkommenszielen und dem vielfach postulierten „bestmöglichen Interesse“ Interesse des Verbrauchers. Für die Zukunft fordert der BdV verpflichtend Nettotarife bei Lebens- und Krankenpolicen. Die im Gesetzentwurf klar getrennten Regeln für Honorar- beziehungsweise Provisionsvertrieb begrüßen die Verbraucherschützer als sachgerecht. Vor allem lobt der BdV, dass Versicherungsmakler und -vertreter keine Policen gegen Honorar vermitteln dürfen.