Lebensversicherer gibt Unterlassungserklärung zu Kündigungs-Schreiben ab
Der Versicherer Neue Leben Lebensversicherung AG verpflichtet sich in Zukunft auf die umstrittenen Schreiben, mit denen Kunden zur vorzeitigen Kündigung bewegt werden sollten, zu verzichten. Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg hatten das Vorgehen aufgrund von Verbraucherbeschwerden aufgedeckt und waren daraufhin rechtlich gegen die Talanx-Tochter vorgegangen.
In den vergangenen Monaten hatten mehrere Lebensversicherer versucht, ihre Kunden per Anschreiben aus hochverzinsten Altverträgen zu drängen. In den Briefen empfahlen die Versicherer, das angesparte Guthaben vorzeitig und ohne Stornokosten auszahlen zu lassen, da sich „ihre finanziellen Wünsche“ vielleicht geändert hätten. Doch solche vorzeitigen Kündigungen gehen oft mit Nachteilen für Verbraucher einher, monieren die Marktwächter der verbraucherzentalen. Besonders dann, wenn es sich um hochverzinste Altverträge handelt.
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Ein Formular für die Auszahlung hatten die Versicherer dem Schreiben gleich beigefügt. Nachdem derartige Vorwürfe zuerst gegen die Neue Leben laut wurden, standen später auch die Gothaer und die Generali am Pranger. Bereits Mitte November reagierte die Gothaer auf die zunehmende Kritik und stoppte die umstrittenen Kundenanschreiben.
Verbraucherschützer: Verstoß gegen die Beratungspflicht der Versicherer
Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Unterlassungserklärung bei der Talanx-Tochter Neue Leben Lebensversicherung AG erwirkt. Darin verpflichtet sich der Versicherer die umstrittenen Schreiben nicht mehr zu verwenden. Laut eigenen Angaben wollte das Unternehmen insgesamt 30.000 solcher Briefe verschicken.
„Die Schreiben der Neuen Leben waren aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen die Beratungspflicht der Versicherer“, sagt Sandra Klug, Leiterin des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg. Nach Einschätzung des vzbv hatte der Versicherer nicht ausreichend auf die Nachteile einer Kündigung hingewiesen. So sei unter anderem der Hinweis, dass die Auszahlung des "angesparten Guthabens" mit der Kündigung des Vertrags einherginge, unerwähnt geblieben. Daraufhin hatten die Marktwächter die Neue Leben abgemahnt.