Einfluss von biometrischen Merkmalen in der Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person vorzeitig verstirbt. Gerade wenn ein Kredit abzubezahlen ist oder es sich bei der versicherten Person um den/die Hauptverdiener/in einer Familie handelt, kann ein solcher Schutz empfehlenswert sein. Sebastian Bade, ehemaliger Redakteur von der Verbraucherwebseite Finanztip, erklärt, auf welche Unterschiede man beim Abschluss einer Risiko-LV achten sollte.
Für den Schutz der Familie oder die Absicherung eines Kredites im Todesfall bleibt eine Risikolebensversicherung die erste Wahl. Sie leistet im Fall der Fälle eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen der versicherten Person. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung sichert sie das reine Risiko eines Todesfalles ab, spart jedoch darüber hinaus kein Geld an. Dafür ist der Beitrag deutlich niedriger.
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Neben Todesfallsumme, Alter und Beruf spielen bei der Preisbestimmung in der Risikolebensversicherung die biometrischen Merkmale, die den Gesundheitszustand des Versicherten beschreiben, die größte Rolle. Verschiedene Merkmale können das Sterblichkeitsrisiko erhöhen und gehen mit einer Erhöhung der Prämien einher. Das Geschlecht jedoch darf aufgrund europäischer Rechtsprechung keinen Einfluss mehr auf den Preis haben.
Quantitativ hält der Versicherer das Risiko, in einem bestimmten Alter zu sterben, in seinen Sterbetafeln fest und bestimmt damit rechnerisch eine Nettoprämie. Merkmale wie der ausgeübte Beruf und der Gesundheitszustand fließen dagegen nicht in diese Tafeln ein, sondern finden gesondert Berücksichtigung über Risikozuschläge.
Diese in der Regel prozentualen Aufschläge kommen neben den üblichen Zuschlägen für Kosten noch zur Nettoprämie hinzu. Der Ausgestaltung der Produkte sind im Hinblick auf die Zuschläge im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Bei der Erhebung von Risikozuschlägen unterscheiden sich einzelne Versicherer daher zum Teil erheblich. Fast immer lohnt sich daher der Vergleich einer Vielzahl von Anbietern, um individuell das günstige Produkt zu finden.
Gesundheitsfragen und Risikoprüfung
Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung ist die Beantwortung von Fragen des Versicherers zur Gesundheitssituation unabdingbar. Diese sind meist genauso detailliert gestellt wie bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung. Die anschließende Überprüfung durch den Versicherer ist jedoch längst nicht so rigoros wie bei Letzterer.
Dennoch ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen immens wichtig. Im Zweifel können Falschangaben und verschwiegene Vorerkrankungen zu einer Leistungskürzung oder einem Leistungsausschluss führen. Im Versicherungsfall wird der Versicherer dies unter Umständen sehr gründlich nachprüfen. Etwa wenn bei einem an Lungenkrebs verstorbenen Versicherten Zweifel aufkommen, ob er – wie angegeben – tatsächlich Nichtraucher war.
Rauchen, Übergewicht und Bluthochdruck als Hauptfaktoren
Hat jemand während der letzten zwölf Monate geraucht, gilt er für die Versicherung als Raucher und es wird ein hoher Zuschlag fällig. Statistisch gesehen liegt die Sterblichkeit bei Rauchern um ein Vielfaches höher. Durchschnittlich zahlen diese doppelt so hohe Prämien. Langjährige Nichtraucher können auf der anderen Seite bei manchen Anbietern sogar einen Rabatt bekommen, wenn diese beispielsweise 10 Jahre nicht geraucht haben, so zum Beispiel bei der Hannoverschen. Sollte jemand (wieder) mit dem Rauchen beginnen, ist er jedoch verpflichtet, dies der Versicherung mitzuteilen. Anderenfalls droht im Todesfall eine Leistungskürzung. Umgekehrt kann jemand, der bei Vertragsabschluss Raucher war und zwölf Monate nicht geraucht hat günstigere Beiträge beantragen. Verpflichtet ist der Versicherer jedoch nicht, dem nachzukommen.
Ein weiteres entscheidendes Merkmal für die Höhe der Prämie ist, ob der Antragsteller übergewichtig ist. Als Maßzahl wird hierfür der „Body-Mass-Index“ (BMI) verwendet. Dieser stellt die Körpergröße ins Verhältnis zum Gewicht. Je nach Höhe gibt es Zuschläge von bis zu 30 bis 40 Prozent. Ab welchem BMI ein Zuschlag anfällt, unterscheidet sich jedoch teils erheblich. Einige Versicherer heben bereits ab einem BMI von 25 den Preis an, wie etwa die Europa-Versicherung. Andere wiederum erst ab einem Wert von etwa 30 – allerdings fällt der Aufschlag dann häufig gleich sehr hoch aus (CosmosDirekt). Bei sehr hohen BMIs kann man jedoch auch abgelehnt werden.
Auch Herz-Kreislauferkrankungen zählen zu den hohen Risiken. Bei Bluthochdruck etwa fordern durchweg alle Anbieter einen Risikozuschlag. Auch dieser variiert in der Höhe von Anbieter zu Anbieter.
Ablehnung bei schweren Vorerkrankungen
Liegen gravierende Gesundheitsprobleme vor, lehnt die Versicherung einen Abschluss in der Regel ab. Dies kann etwa bei einer Krebserkrankung der Fall sein. Oder bei einem Herzinfarkt, der weniger als ein Jahr zurückliegt. Erst wenn sich der Gesundheitszustand erwiesenermaßen wieder dauerhaft verbessert hat, steigt die Chance auf eine Annahme wieder. Auch hier setzen die Anbieter unterschiedliche Maßstäbe an. Liegt die Erkrankung länger zurück, kann es bei einem Anbieter zu einer Annahme ohne Zuschläge kommen und bei einem anderen wiederum zu einer Ablehnung.
Psychische Vorerkrankungen erschweren die Suche nach einem passenden Versicherungsschutz. Bei einer laufenden Behandlung aufgrund Depressionen, eines Burnout oder Schlafstörungen besteht im Normalfall keine Chance auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Realistischer wird eine Annahme erst wieder, wenn die letzte Behandlung mindestens 12 Monate zurückliegt. Wurde man bei der Versicherung aber erst einmal angenommen, ist selbst ein Suizid nach drei Jahren Vertragsdauer mitversichert.
Volkskrankheiten unproblematisch
Wer an einer der typischen Volkskrankheiten leidet, kann eine Versicherung in der Regel ohne Risikozuschläge abschließen. Als Beispiel seien Rückenleiden, Heuschnupfen oder Funktionsstörungen der Schilddrüse genannt. Auch wenn diese Krankheiten in der Krankenversicherung hohe Kosten verursachen – ein signifikant höheres Sterblichkeitsrisiko sehen die Versicherer hier nicht.
Kombination ausschlaggebend
Für den Versicherten entscheidet letztlich hauptsächlich die Höhe der Gesamtprämie, die für eine angemessene Versicherungssumme zu zahlen ist - und nur diese ist wichtig. Da der Tod ein eindeutiger Versicherungsfall ist, gibt es bei der Auszahlung keine Probleme, sofern der Versicherte die Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß beantwortet hat. Es empfiehlt sich aber immer, den Begünstigten der Versicherung klar zu nennen. Eine Auszahlung beispielsweise an die gesetzlichen Erben führt oft zu Schwierigkeiten und erheblichen Verzögerungen. Viele Versicherer bieten teure Premium-Tarife an, die Optionen wie Verlängerung der Laufzeit oder eine Erhöhung der Versicherungssumme beinhalten – selbstverständlich gegen Mehrbeitrag. Solche Premium-Tarife können individuell Sinn machen, wenn die Laufzeit lange und die eigene Lebenssituation unabsehbar ist. Im Zweifelsfall sollte aber von vornherein eine höhere Versicherungssumme gewählt werden – erfahrungsgemäß ist die gewählte Summe deutlich zu niedrig.
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Insbesondere wenn mehrere Krankheitsrisiken in Kombination vorliegen, lässt sich vorab keine eindeutige Aussage treffen, welcher Anbieter die günstigste Prämie bietet oder bei welcher Versicherung die Chance auf eine Annahme besteht. Zu unterschiedlich und intransparent ist die Bewertung der biometrischen Risiken. Ein intensiver Vergleich bleibt daher unerlässlich, um im spezifischen Fall das beste Angebot zu finden.