BaFin bearbeitete 6.110 Beschwerden über Versicherungen
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 bearbeitete die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin 6.110 Beschwerden über Versicherungen. Häufigster Streitgegenstand war die Lebensversicherung.
Die BaFin hat in den ersten drei Quartalen 2016 insgesamt 6.110 Kundenbeschwerden über Versicherungen abschließend bearbeitet. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch und beruft sich auf einen Sprecher der Aufsichtsbehörde. Am häufigsten hätten sich Verbraucher über ihre Lebensversicherung beschwert (1.374 Einwände), gefolgt von jeweils mehr als 1.000 Klagen über Kraftfahrt- und Krankenversicherungen, so heißt es in der dpa-Meldung. Wichtigste Beschwerdegründe seien die Art der Schadenbearbeitung sowie die Höhe der Versicherungsleistung gewesen.
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Gemäß § 4 b des Gesetzes über die Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) können Verbraucher eine Beschwerde direkt an die BaFin richten, wenn sie Ärger mit einem Versicherer haben. Die Finanzaufsicht kann dann beispielsweise prüfen, ob die Gesellschaft die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtliche Vorgaben eingehalten hat. Die BaFin prüft allerdings in erster Linie, ob - und wenn ja welche - Bedeutung der jeweilige Sachverhalt für das deutsche Aufsichtsrecht hat.
Ombudsmann: Viele Beschwerden aufgrund des Widerrufs von Lebensversicherungen
Auch der Versicherungs-Ombudsmann Günter Hirsch gab gegenüber dpa Auskunft, worüber sich Kunden 2016 oft beschwert haben. Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft, die versucht, bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Versicherer zu vermitteln. Die Gesamtzahl der Beschwerden nannte Hirsch jedoch nicht. Mehr als 500 Beschwerden gingen demnach allein wegen des Widerrufs von Lebensversicherungen ein.
Der Bundesgerichtshof hatte Kunden ein „ewiges“ Widerspruchsrecht eingeräumt, wenn Lebensversicherer bei Vertragsabschluss fehlerhaft oder gar nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt haben. Damit können speziell Verbraucher, die ihren Vertrag zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben, im Vergleich zu einer „einfachen“ Kündigung auf erhebliche Nachzahlungen hoffen. Selbst dann, wenn sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt von ihrem Vertrag trennten, stehen ihnen nun nachträglich höhere Zahlungen zu, wenn sie erneut Widerspruch einlegen (Az. 1 BvR 1674/14).
Denn mit der Aufklärung nahmen es die Versicherer beim Vertrieb nach dem Policenmodell nicht so genau: die Kunden erhielten sämtliche Vertrags-Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein zugesendet, nachdem sie den Vertrag unterschrieben hatten. 2008 wurde diese Praxis für unzulässig erklärt, weil sie nicht mit den Verbraucherschutz-Richtlinien der Europäischen Union vereinbar sei.
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VW-Affäre: Rechtsschutzversicherer stellen sich quer
Weitere 500 Beschwerden erreichten den Ombudsmann für Versicherungen aufgrund der VW-Affäre. Nachdem herauskam, dass VW tausende Kunden von Diesel-Fahrzeugen mit falschen Abgaswerten getäuscht hatte, wollten die Fahrer über ihre Rechtsschutzversicherung eine Schadensersatz-Klage einreichen. Viele Rechtsschutzversicherer lehnten eine Übernahme der Kosten ab, erklärt Hirsch. Der Hintergrund: den Klagen wurden keine Chancen auf Erfolg eingeräumt. Im Gegensatz zu den USA haben deutsche Autofahrer keinerlei Anspruch auf Schadensersatz: lediglich die Nachbesserung der fehlerhaften Software wird ihnen zugestanden.