Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Die Zahl der zugelassenen Vermittler ist im vierten Quartal 2016 von 37.147 auf 37.229 Personen angestiegen. Es ist das siebte Quartal in Folge, in dem ein Zuwachs zu beobachten ist. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Anzeige

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 36.711 Personen Investmentfonds vermitteln. Das ist ein Zuwachs von 797 Vermittlern innerhalb der letzten zwölf Monate. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Januar 9.481 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 129 mehr.

Vermittler bleiben recht konstant

Dagegen stieg Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO leicht. Während im Januar 2016 noch 6.380 Personen im Vermittlerregister eingetragen waren, sind es nun 6.493 Personen. Das ist ein Zuwachs von 113 Vermittlern

Anzeige

Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es einen leichten Anstieg. Hier sind 139 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Im Vorjahr waren es noch 110 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.