Seit dem 1. Januar 2017 ist die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten. Statt dreier Pflegestufen wird die Pflegebedürftigkeit eines Patienten nun anhand von fünf Pflegegraden abgebildet (der Versicherungsbote berichtete). Auch viele Anbieter in der privaten Pflegezusatzversicherung haben ihre Tarife entsprechend abgeändert oder planen neue Tarife.

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Mehrere Privatversicherer haben bereits mitgeteilt, dass sie die Anpassung automatisch vornehmen werden. Das heißt, in der Regel müssen die Versicherten nicht selbst aktiv werden. Die Versicherer sind verpflichtet, die Kunden zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich zu informieren.

Die Umstellung auf Pflegegrade bedeutet aber auch, dass sich viele Verbraucher auf Preiserhöhungen in der Pflegezusatzversicherung werden einstellen müssen, weil die Pflegegrade teils deutliche Mehrleistungen vorsehen. Und die wollen auch von den Privatversicherern finanziert werden.

Moderate Preissteigerungen mit "Ausrutschern"

Bei den meisten Versicherern fallen die Prämienerhöhungen moderat aus, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf Basis einer Finanztest-Befragung berichtet. Üblich sei eine Anhebung der Beiträge von bis zu zehn Prozent.

„Da die Pflegeleistungen erhöht werden, ist die Umstellung in der Regel mit einer Erhöhung der Beiträge verbunden“, kommentiert Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das sei auch absolut in Ordnung, müssen doch gerade Mehrleistungen für Demenzkranke finanziert werden. Hier sehen die neuen Pflegegrade teils deutlich höhere Leistungen vor als die früheren Pflegestufen.

Manche Tagegeld-Versicherer haben deshalb zum Beispiel angekündigt, dass sie bei Pflegegrad 4 künftig nur 80 Prozent der Summe von Pflegestufe III auszahlen, sofern nicht auch eine Demenz vorliegt. Erst wenn zusätzlich auch eine psychische Beeinträchtigung diagnostiziert wird, erhält der Kunde die vollen 100 Prozent ausgezahlt. Solche Neubewertungen sind angemessen.

Doch anscheinend gibt es wenige schwarze Schafe unter den Versicherern, die ihre Prämien teils deutlich raufsetzen. "Erhöhungen von bis zu 10 Prozent kann ich nachvollziehen", sagt Grieble. Vereinzelt habe er aber auch Erhöhungen von 30 bis 40 Prozent gesehen. Hier fällt so manchem Verbraucher auf die Füße, dass der Gesetzgeber nur vage Vorschriften gemacht hat, wie die Privatversicherer ihre Leistungen in das neue Regelwerk umzusetzen haben.

Keiner darf schlechtergestellt werden

Einerseits schreibt der Gesetzgeber vor, dass bestehende Verträge nicht zum Nachteil des Kunden abgeändert werden dürfen. Schließlich sind die Leistungen vertraglich zugesichert. Aber laut PKV-Verband gibt es keine gesetzliche Regelung, wie mit bestehenden Pflegezusatzversicherungen nach der Reform umzugehen ist.

Hier beklagt Grieble gegenüber dpa, dass manche Versicherer ihre Kundeninformationen wenig transparent gestalten. Zwar würden die Verbraucher durch die Umstellung nicht direkt benachteiligt. Aber die Aufteilung, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegestufen seien, könne so ungünstig ausfallen, dass betroffenen Kunden doch Nachteile gegenüber der jetzigen Situation entstehen. Im Zweifel können Verbraucher das Gespräch mit dem Versicherer suchen oder - falls dies nicht den gewünschten Erfolg bringt - eine Beschwerde bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin einreichen.

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Vertrag nicht einfach kündigen!

Wichtig: trotz der Änderungen sollte eine private Pflegezusatz-Police nicht einfach gekündigt werden! Gerade für ältere Versicherungsnehmer oder Menschen mit Vorerkrankungen dürfte es schwer sein, einen neuen Vertrag mit einem ähnlichen Leistungsniveau zu finden. Wer mit den neuen Bedingungen unzufrieden ist, sollte stattdessen das Gespräch mit dem Versicherer oder einem Versicherungsexperten suchen.

dpa