Seit gut vier Jahren sind Rauchmelder in neu gebauten Häusern Pflicht. Inzwischen müssen auch alte Wohnungen damit nachgerüstet werden. Brennt das Haus ab, dann stellt sich bei dem Schaden die Frage, ob der Versicherer bezahlt, auch wenn in den Räumen kein Rauchmelder vorhanden ist. Hier sind die Antworten zitiert, die Makler Frank Dufeu für den Versicherungsboten eingesammelt und geliefert hat.

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Asspario Versicherungsdienst, Assekuradeur in Bad Kreuznach (zahlt):

"Wir zahlen, egal ob ein Rauchmelder installiert ist oder nicht. Alles andere wäre kleinlich. Außerdem haben wir passend kalkuliert. Für unsere Kunden", sagt Asspario-Chef Holger Koppius. "Rauchmelder retten Leben!"

Interlloyd (zahlt):

„Die Interlloyd gewährt Versicherungsschutz auch bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht.

Das Fehlen eines Rauchmelders in Wohnräumen, trotz neuer gesetzlicher Vorgaben vieler Bundesländer, hat bei der Interlloyd in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz, denn Rauchmelder dienen primär dem Personenschutz. Sie sind weniger dazu geeignet einen Brand zu verhindern oder Sachschäden vorzubeugen. Daher bieten wir auch bei Verstoß gegen diese Rauchmelderpflicht den Versicherungsschutz in vollem Umfang.“

Konzept und Marketing, Assekuradeur in Hannover (zahlt):

„Bei einem Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht verzichten wir auf die Einrede der grob fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung und werden ansonsten bedingungsgemäß regulieren.“

VHV Versicherung (zahlt):

„Rauchwarnmelder können keinen Brand verhindern! Die Geräte dienen ausnahmslos dem Personenschutz und nicht dem Schutz der Sachwerte. Daher hat bei der VHV das Fehlen eines Rauchwarnmelders – trotz gesetzlicher Vorgaben vieler Bundesländer – keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.“

Ergo (Leistung unklar):

„Wir berufen uns auf die Pflicht der Installation des Rauchmelders und schließen den Verlust des Versicherungsschutzes nicht aus!“

Update 13.01.2017:Screenshot Ergo-Homepage

Domcura (Leistung unklar):

„Sofern die Installation von Rauchmelder behördlich vorgeschrieben ist (z.B. in einer Mietwohnung), der VN, sofern er Eigentümer des Hauses ist, dieser Auflage jedoch nicht nachkommt, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, die im Schadenfall zu einer Kürzung führen kann. Gibt es von Seiten der Behörde keine Auflage, muss auch kein Rauchmelder vorhanden sein.

GVO-Versicherung Oldenburg (zahlt):

„Ein möglicher Verstoß gegen die Rauchmelder-Pflicht wird den Versicherungsschutz bei der GVO nicht gefährden. Insofern wird sich die GVO zukünftig nicht auf Obliegenheitsverletzungen aufgrund fehlender Rauchmelder berufen und somit keine Leistungseinschränkungen gegenüber dem VN vornehmen.“

Nürnberger

Bedeutung für den Versicherungsschutz: Bei einem Brand mit Personenschaden sind in den meisten Fällen Ermittlungsbehörden mit der Aufklärung befasst. Stellt sich heraus, dass kein Rauchwarnmelder vorhanden war und dass dies nachweislich zu einer Vergrößerung des Schadens am Gebäude oder Hausrat geführt hat, können wir unsere Versicherungsleistung kürzen. Es bleibt jedoch immer eine Einzelfall-Entscheidung, in welcher Form und in welcher Höhe Abzüge vorgenommen werden.“

Interrisk Versicherung mit Tarif XXL (zahlt):

„Bei einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Rauchwarnmelder-Pflicht (Installation, Wartung und Betrieb) werden wir uns nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen.“

Allianz, AXA und Generali fehl(t)en noch

Noch keine Antwort, ob ein Brandschaden bei Fehlen des Rauchmelders bezahlt wird, bekam Makler Frank Dufeu seinen Aussagen nach von der Allianz, der AXA und der Generali (wird nachgereicht). Für Axa und Allianz kann aber wohl Positives gemeldet werden. „Procontra“ meldete in der vergangenen Woche: „Daher wird die Allianz deutschlandweit auch bei Verstoß gegen die Rauchmelder-Pflicht den Versicherungsschutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung in vollem Umfang bieten.“

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Und für die Axa, „dass ein Verstoß gegen die Rauchmelder-Pflicht ... in der Wohngebäude- und Hausratversicherung im Schadenfall nicht zu einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes führt.“