Als Antwort auf den Niedrigzins haben erste Sparkassen bereits im Frühjahr 2016 begonnen, einen Strafzins für hohe Geldanlagen zu erheben. Betroffen sind vorerst nur Geschäftskunden. Für Privatkunden schließt Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon einen Strafzins vorerst aus. „Das Grundvertrauen steht in Frage, wenn es für Einlagen nicht nur nichts gibt, sondern wenn man noch dafür etwas bezahlen muss“, warnte Fahrenschon im Dezember 2016 bei einer Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

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0,4 Prozent "Verwahrentgelt" auf Vermögen über 500.000 Euro

Beispiel Sachsen: Die Sparkasse Leipzig erhebt von Geschäftskunden seit dem 1. Januar 2017 einen Negativzins von 0,4 Prozent, wenn die Geldanlagen 500.000 Euro übersteigen. Ab Februar soll das sogenannte Verwahrentgelt auch für Kommunen und Unternehmen gelten. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung am Mittwoch.

Als Grund für die Strafgebühr nennt ein Sprecher der Sparkasse, dass die Banken ebenfalls einen Strafzins von 0,4 Prozent zahlen müssen, wenn sie ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Im Raum Leipzig seien wenige hundert Anleger von den Strafgebühren betroffen. Doch auch in anderen Regionen der Bundesrepublik haben die öffentlichen Institute längst begonnen, Geschäftskunden zur Kasse zu bitten.

Spiegel Online berichtet, dass etwa auch bayrische Sparkassen eine Strafgebühr von Unternehmern verlangen. "Wir können das Geld nicht auf Dauer im eigenen Tresor halten", begründet Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbandes Bayern, diesen Schritt. Und die Geldaufbewahrung bei der EZB koste eben einen Strafzins. "Das machen inzwischen auch andere Banken so".

Sparkassen sind der Gemeinnützigkeit verpflichtet

Und doch hat es einen Beigeschmack, wenn nun ausgerechnet die Sparkassen vorpreschen und Strafgebühren auf das Guthaben von Geschäftskunden erheben. Denn diese Strafe trifft vor allem mittelständische Unternehmer. Als öffentliche Institute haben die Sparkassen aber die Aufgabe, im öffentlichen Interesse und nach dem Gemeinnützigkeitsprinzip zu handeln.

Die Sparkassen „erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtung der Markterfordernisse“, so heißt es zum Beispiel im Sparkassengesetz des Landes Sachsen. „Sie fördern das Sparen und die allgemeine Vermögensbildung.“ Wie dieses „Fördern“ genau auszusehen hat, ist im Gesetz nicht definiert. Strafzinsen für Geschäftskunden werden aber dazu beitragen, dass sich regionale Unternehmer ein anderes Finanzinstitut suchen.

Manche Institute fordern auch von Privatkunden Strafgebühr

Weitere Geldhäuser sind sogar schon dazu übergegangen, von Privatkunden eine Strafgebühr zu fordern. Nach Informationen des Handelsblattes verlangen einige Volks- und Raiffeisenbanken für hohe Einlagen – ab 100.000 oder 500.000 Euro – von vermögenden Privatanlegern einen solchen Negativzins. Wer bei der Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee mehr als 100.000 Euro auf dem Tages- oder Girokonto parkt, muss einen Strafzins von 0,4 Prozent zahlen. Die Volksbank Stendal folgte diesem Beispiel.

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Vorreiter für den Negativzins auf Guthaben von Privatkunden ist die kleine Skatbank im Altenburger Land gewesen. Wer bei der Thüringer Genossenschaftsbank mehr als 500.000 Euro als Tagesgeld parken will, muss seit dem 1. November 2014 einen Negativzins von 0,25 Prozent zahlen. Im Umkehrschluss war die Skatbank auch das erste Institut in Deutschland, das seinen Kunden ein Konto ohne Dispozins angeboten hatte (der Versicherungsbote berichtete).

LVZ