"Reine" Versicherungsvermittler sollen nicht zu Fondspolicen beraten dürfen
Sind „reine“ Versicherungsmakler und -berater, die nur eine Sachkunde gemäß §34d oder e der Gewerbeordnung besitzen, qualifiziert genug, zu Fondspolicen zu beraten? Nein, sagt der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH). In einer Pressemeldung fordert der Lobby-Verband, dass sich Versicherungsvermittler verbindlich zum Thema Geldanlage weiterbilden müssen, bevor sie zu den relativ komplexen Altersvorsorge-Produkten beraten.
„Denn sie wissen nicht, was sie tun“ - mit dieser angriffslustigen Formulierung eröffnet der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) seine neueste Pressemeldung. Und nimmt damit Versicherungsvermittler ins Visier, die keine Sachkunde in der Anlagenberatung vorweisen können, aber trotzdem zu Fonds-Versicherungen beraten. Den Vermittlern mangle es schlicht an der nötigen Sachkunde für die Beratung, kritisiert der Honorarberater-Lobbyverband.
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Fonds-Policen sind komplex(er)e Vorsorgeprodukte
Zum Hintergrund: Seit sich die Versicherer von „klassischen“ Lebensversicherungen mit Garantiezins trennen, weil der Niedrigzins sie für Kunden wie Anbieter unattraktiver macht, preisen die Lebensversicherer verstärkt Fonds-Policen an. Diese Verträge sind vergleichsweise komplex, denn sie erlauben es dem Kunden, eigene Entscheidungen am Kapitalmarkt zu treffen. Oft stellen die Verträge einen Hybrid aus Investmentprodukt und Versicherung dar. Die Kunden können sich zwischen verschiedenen Fonds entscheiden, Geld entnehmen und zuzahlen, die Anlagestruktur ändern, das Risikoprofil anpassen. So sie denn wollen.
Damit müssen nach Ansicht des VDH auch die Vermittler solcher Fonds-Policen mehr sein als „nur“ Experten in Sachen Versicherungen. Sie müssen darüber hinaus Anlageexperten sein, argumentiert der Verband. „Ich bezweifle, dass ein reiner Versicherungsberater bzw. Versicherungsmakler ohne Zulassung nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung die erforderliche Fachkunde für die Beratung hat“, sagt VDH-Chef Dieter Rauch. Nur wer einen entsprechenden Sachkunde-Nachweis vorzeigen kann, darf normalerweise zu Geldanlagen wie Fonds beraten.
Zweierlei Maß bei Dokumentationspflichten?
Der VDH fordert nun eine Weiterbildungs-Pflicht für „reine“ Versicherungsmakler und Berater. Sie sollen sich fit machen für das Thema Investment. Auch, um die Kunden vor Falschberatung zu schützen.
Der Verband verweist zudem auf die strengen Ansprüche an eine Anlageberatung. Der Vermittler muss vorab ein detailliertes Kundenprofil zur Risikobereitschaft des Kunden erstellen. Zu berücksichtigen sind hierbei Erfahrungen, Kenntnisse sowie der finanziellen Verhältnisse des Verbrauchers. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen, denn die Dokumentationspflichten zu Fondspolicen seien "leider nicht annähernd so streng und ausführlich wie im Investmentsektor", kritisiert Rauch. Um Abhilfe zu schaffen, hat der VDH für Honorarberater einen Lehrgang zum "Zertifizierten Berater für Indexprodukte" gestartet.
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Mit Blick auf Versicherungsmakler weist die IHK keine gesonderte Statistik aus, welcher Vermittler sowohl eine Sachkunde nach § 34d als auch 34f erworben hat. Aber es lässt sich ein Trend hin zu mehr Finanzanlage-Sachkunde erkennen. Die Zahl der Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ist im Januar 2017 auf 37.229 gestiegen. Das bedeutet ein Plus von gut zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr.