Täglich kommt es zu Unfällen. Egal ob Blech- oder Personenschaden, in einer solchen Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Die höchste Priorität nach einem Unfall liegt natürlich beim Absichern der Unfallstelle und, wenn nötig, der Ersten Hilfe.

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Unfallstelle richtig sichern

Wer eine Unfallstelle nicht richtig sichert, riskiert Folgeunfälle. Kommt es dabei zu einem Personenschaden, droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung. Deshalb ist nach einem Unfall sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn muss das Dreieck ungefähr 100 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Wer eine Warnweste trägt, ist für andere Autofahrer besser sichtbar.

Doch ist das erst einmal erledigt, folgen viele formelle Schritte, die später zur Klärung des Unfallhergangs und der Schuldfrage beitragen können. Ist die Unfallstelle abgesichert und die Sicherheit aller Beteiligten damit gewährleistet, sollten Unfallbeteiligte alle Informationen vom Unfallgegner aufnehmen. Zu den wichtigsten Informationen zählen:

  • Name und Anschrift des Fahrers bzw. Fahrzeughalters
  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Versicherung und Versicherungsnummer
  • Ort und Uhrzeit des Unfalls
  • Name und Anschrift von Zeugen

Bei Bagatellschäden ist Polizei nicht unbedingt erforderlich

Der Austausch der Personalien empfiehlt sich vor allem, um die spätere Zeugenaussage und die Zusammenarbeit mit Polizei und Versicherung zu gewährleisten. Gut zu wissen: Wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt, ist es nicht unbedingt erforderlich, die Polizei zu rufen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber, den Unfall von einem Polizeibeamten protokollieren zu lassen – das schafft eine größere Rechtssicherheit gegenüber der Versicherung.

Zusätzlich sollte ein Unfallbericht angefertigt werden, welche die Sicht beider Parteien und alle wichtigen Informationen enthält. Durch einen solchen Unfallbericht lässt sich die Schadensregulierung später erheblich vereinfachen. Hilfreich sind dabei auch Skizzen vom Unfallhergang und die Sicherung von Beweismaterialien.

Zu den gängigen Beweismaterialien zählen Fotos von den Fahrzeugen und den Schäden, aber auch von der Umgebung. So können z.B. Bremsspuren auf der Straße als Beweise gelten. Ein Unfallbericht wird meist von der Polizei benötigt. Doch auch die Versicherung kann einen Unfallbericht einfordern, da dieser bei einer spätere Schadensmeldung sehr hilfreich sein kann.

Schaden rechtzeitig der Versicherung melden!

Um die Kosten für die entstandenen Schäden von der Versicherung zurückzubekommen, gehört es dazu, die entsprechende Versicherung zu informieren. Für eine Schadensmeldung wird in der Regel eine Frist von einer Woche festgehalten, so sehen es die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 2015 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vor. Diese haben aber nur einen Orientierungswert. In welchem Zeitraum ein Unfall tatsächlich gemeldet werden muss, ist dem jeweiligen Versicherungsvertrag des Kfz-Versicherers zu entnehmen. Mitunter legen die Versicherer unterschiedliche Meldefristen fest.

Wird innerhalb dieser Zeit keine Schadensmeldung eingereicht, liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung nur einen Teil oder sogar keine Schadenregulierung vornimmt.

Schuldanerkenntnis vermeiden!

Auf jeden Fall vermeiden sollte man ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis, selbst wenn man den Unfall verursacht hat. Denn die Versicherung überprüft, ob und in welchem Umfang sie haften muss. Im schlimmsten Fall kann ein verfrühtes Schuldeingeständnis den Versicherungsschutz kosten!

Neben der Haftpflichtversicherung, die Schäden am gegnerischen Fahrzeug vornimmt, sollte der Unfallverursacher auch die eigene Kaskoversicherung informieren. Diese übernimmt in der Regel die Schäden am eigenen Fahrzeug. Neben dem Unfallbericht ist es allerdings auch möglich, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, der zur Klärung der Schuldfrage beitragen soll.

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Unfallgeschädigte müssen übrigens nicht warten, bis der Unfallgegner Kontakt zu seiner Versicherung aufnimmt. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegner nicht kennen, hilft der Zentralruf für Autoversicherungen weiter. Er ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite bussgeldrechner.net.