Markus Kruse, Geschäftsführer des Analysehauses Assekurata, warnt in einem aktuellen Interview vor einem Provisionsverbot für die Beraterlandschaft. Dies könne eine drastische Beratungslücke in der Altersvorsorge nach sich ziehen – zum Nachteil der deutschen Verbraucher.

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„In unserer Studie “Einfluss der Vermittlerregulierung auf die private Altersvorsorge der deutschen Bevölkerung-Entwicklung eines Szenarios am Beispiel des Provisionsverbots” kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein sofortiges Provisionsverbot innerhalb der nächsten vier Jahre einen Beraterrückgang von rund 45 Prozent nach sich ziehen würde“, sagte Kruse dem Webportal cash-online.de.

In Deutschland eigenverantwortliche Vorsorge besonders wichtig

Fatal sei dieser Beraterschwund auch deshalb, weil in Deutschland die eigenverantwortliche Altersvorsorge eine größere Bedeutung habe als zum Beispiel in Großbritannien oder den Niederlanden. In diesen Ländern gebe es „obligatorische oder quasi-obligatorische Altersvorsorgeinstrumente“, die zu einer höheren Verbreitung privater Vorsorge führen, etwa bei den Betriebsrenten. In Deutschland herrsche hingegen speziell bei den niedrigen Einkommensschichten ein großer Beratungsbedarf.

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Die positive Nachricht für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler: Ein allgemeines Provisionsverbot sieht der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD derzeit nicht vor. Doch die Vorschriften für die Vergütung von Versicherungsmaklern führten zu scharfen Protesten der Maklerverbände und Pools, soll doch Maklern zukünftig verboten sein, für Dienstleistungen ein Honorar von Kunden zu fordern. Dieses Verbot sei kaum mit der Aufgabe des Maklers als Sachverwalter des Kunden vereinbar (der Versicherungsbote berichtete). Noch sind Änderungen am Gesetz möglich, unter anderem muss der Bundesrat darüber abstimmen.