Private Pflegeabsicherung bleibt auch nach der Reform wichtig
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Situation von pflegebedürftigen Menschen in Deutschland verbessert. Waren bisher der Zeit- und Pflegeaufwand für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend, so steht nun im Fokus, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Diese gerechtere Einteilung spiegelt sich in der Anzahl der Abstufungen wider: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Ein Gastbeitrag von Gerd Sautter, Vorstand Württembergische Krankenversicherung.
Für viele Versicherte schafft die Pflegereform Verbesserungen. Dennoch ist die gesetzliche Pflegeleistung auch zukünftig lediglich eine Grundabsicherung. Es bleibt eine finanzielle Lücke zur vollständigen Absicherung im Pflegefall, die durch zusätzliche private Vorsorge geschlossen werden kann. Welche zusätzliche Pflegeabsicherung im Einzelfall die richtige ist, sollte mit einem erfahrenen Versicherungsvermittler besprochen werden. Die privaten Versicherer haben sich intensiv mit der Pflegereform auseinandergesetzt und bieten auch weiterhin bedarfsgerechten Versicherungsschutz an. Dieser zeichnet sich unter anderem durch die Erstattungssätze aus, die den Pflegegraden zugeordnet sind. Da die Prozentsätze des vereinbarten Pflegetagegelds je nach Versicherungsunternehmen variieren, ist es ratsam, die Erstattungssätze genau zu erfragen.
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Merkmale moderner privater Pflegeversicherung
Diese sollten sich im ambulanten Bereich am Pflegebedarf ausrichten und über alle Pflegegrade kontinuierlich bis 100 Prozent bei Pflegegrad fünf ansteigen. Da eine umfassende Absicherung bereits ab Pflegegrad 2, der früheren Pflegestufe I, wichtig ist, sollte bei der Entscheidung für einen Tarif auf einen hohen Erstattungssatz in Pflegestufe 2 geachtet werden. Aber auch im stationären Bereich muss dem tatsächlichen Bedarf des Kunden Rechnung getragen werden, und es empfiehlt sich eine Absicherung in Höhe von 100 Prozent ab Pflegegrad zwei.
Ein weiteres Kriterium für die Wahl der passenden Absicherung ist die Beitragsbefreiung nach Eintritt des Pflegefalls, etwa ab Pflegegrad zwei. Die Beitragsbefreiung ist deshalb besonders wertvoll für die Versicherten, weil sie im Pflegefall neben eventuell ungedeckten Pflegekosten nicht auch noch den Beitrag für die Pflegezusatzversicherung aufbringen müssen.
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Zudem stellen wir immer wieder fest, dass bei Eintritt des Pflegefalls die betroffenen Menschen so weit wie möglich ihre Selbstbestimmtheit in der gewohnten Umgebung behalten möchten. Auch hier bietet die Branche geeignete Lösungen wie die Leistung von Einmalzahlungen. Mit dieser haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, ihr Zuhause baulich so anzupassen, dass sie nicht umziehen müssen. Kunden, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, behalten ihre Selbstbestimmtheit, indem sie einen Tarif mit weltweitem Versicherungsschutz wählen.