Bausparkassen erheben neue Gebühren von Bestandskunden
Bausparkassen wie die Debeka und LBS versuchen nachträglich, von ihren Bestandskunden mit laufenden Sparverträgen Gebühren zu erheben, indem sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern. Die Bausparer können diesen Gebühren widersprechen und müssen dann nicht zahlen.
Mehrere Bausparkassen führen eine jährliche Servicepauschale für Altverträge ein, um sinkende Erträge in Zeiten niedriger Zinsen aufzufangen. Betroffen seien unter anderem Kunden der Debeka, Signal Iduna und der LBS Bayerische Landesbausparkasse. Das berichtet Focus Online und beruft sich auf Informationen der Verbraucherzentrale Bremen.
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Beispiel Debeka: Der Versicherer will für Alttarife, die nicht mehr aktiv verkauft werden, ein jährliches Entgelt in der Ansparphase von 12 beziehungsweise 24 Euro erheben. Ein Debeka-Sprecher habe die Gebühren mit der Zinsflaute an den Kapitalmärkten und hohen Kosten infolge neuer Regulierungs-Anforderungen begründet, berichtet Focus Online. Jährliche Gebühren seien in der Branche nichts Ungewöhnliches, „bei uns waren sie bisher die Ausnahme“, so der Unternehmenssprecher.
Geschäftsbedingungen für laufenden Vertrag geändert
Tatsächlich verlangen auch andere Bausparkassen Gebühren für ihre aktuellen Tarifgenerationen, etwa die Wüstenrot 15 Euro. Nicht jedoch für ihre alten Bestandsverträge. Denn die neue Gebühr bedeutet nichts anderes, als dass die Anbieter ihre Geschäftsbedingungen zu Lasten der Bestandskunden nachträglich abändern wollen. Die Signal Iduna verlangt nun eine Servicepauschale von 15 Euro, die LBS Bayern 9,60 Euro.
Entsprechend skeptisch sehen die Verbraucherzentralen die Entwicklung. „Es ist so, als ob eine Sparkasse Eintritt von Kunden dafür verlangt, weil sie das Gebäude unterhält“, witzelt Helmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Der Finanzexperte fürchtet, dass das Beispiel Schule macht.
Die gute Nachricht: Da Debeka und Co. ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun während des laufenden Vertragsverhältnisses anpassen wollen, können Kunden der Gebühr schriftlich widersprechen. Dann entfällt die Gebühr, wie ein Debeka-Sprecher gegenüber dem Versicherungsboten bestätigte. Für den Widerspruch bleiben zwei Monate Zeit.
Kritik an Debeka und anderen Bauspar-Anbietern
Die Bausparkassen ächzen derzeit unter dem Niedrigzins – und unter der Last zahlreicher Altverträge aus den 90er Jahren, als Sparern noch eine weit höhere Verzinsung garantiert wurde. Wer diese Policen als Geldanlage nutzt, konnte in den letzten Jahren von einer überdurchschnittlichen Verzinsung profitieren. Durch Basis- und Zinszahlungen war leicht eine Rendite von vier bis fünf Prozent pro Jahr zu erzielen.
Viele Altkunden erhalten nun die Kündigung ihrer Sparverträge, denn die Bauspar-Anbieter wollen sich lieber heute als morgen von ihren hochverzinsten Altlasten trennen. Betroffen sind Verträge, die seid 10 Jahren oder länger zuteilungsreif sind. Das heißt die Kunden haben das vereinbarte Sparziel erreicht, um ein Baudarlehen in Anspruch nehmen zu können. Sie nutzen das Darlehen aber nicht, da sie den Vertrag weiterhin als hochverzinste Sparanlage nutzen wollen.
Die rechtliche Bewertung der Kündigungen ist umstritten, ein Urteil in höchster Instanz steht aus. Die Verbraucherzentralen raten zum Widerspruch.
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Im Mai (der Versicherungsbote berichtete) hat die Debeka-Bausparkasse bereits für Schlagzeilen gesorgt. In einer Großaktion hatte die Debeka Kunden angeschrieben. Die Kunden sollten ihre Bauspar-Guthaben gegen Entnahmedepots umtauschen und in den kommenden zwei bis fünf Jahren schrittweise liquidieren – und am besten in neue Debeka-Produkte einzahlen. Neben mehr Umsatz bescherte die Aktion der Bausparkasse sinkende Zinsgarantie-Lasten. Über entfallende Zinsboni informierte die Debeka seinerzeit nicht. Stattdessen wurde den Kunden sogar auch ein schlechter verzinslicher Bausparvertrag angeboten.