Mopeds und Mofas tragen ab 01. März schwarz
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2017 nur noch mit schwarzen Kennzeichen unterwegs sein. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer heutigen Pressemeldung aufmerksam. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar.
Der 1. März ist alljährlich für Mopeds und Mofas ein wichtiger Stichtag. Dann nämlich verlieren die alten Nummernschilder ihre Gültigkeit und neue müssen aufgeschraubt werden. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, riskiert viel. Nicht nur ist der Haftpflicht-Schutz weg – der Rollerfahrer begeht auch eine Straftat.
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Ohne gültige Mofa-Haftpflicht müssen im schlimmsten Fall alle entstehenden Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden, wenn man einen Unfall verursacht. Erleiden dritte Personen dabei einen bleibenden gesundheitlichen Schaden, können sich die Forderungen auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag summieren.
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Mofa-Kennzeichen:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Um das Mofakennzeichen zu erhalten, ist eine Betriebserlaubnis für das Zweirad erforderlich. Anders als PKW müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Das Kennzeichen ist direkt beim Kraftfahrtversicherer erhältlich.
Sechs Prozent weniger Unfälle, aber viele Diebstähle
Nach den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben im Jahr 2015 die rund 1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen knapp 22.000 Haftpflichtschäden verursacht, das waren rund sechs Prozent weniger als im Vorjahr. Die Versicherer mussten insgesamt 60 Millionen Euro für Haftpflicht-Schäden zahlen.
Dass Mopeds ein besonders hohes Diebstahl-Risiko haben, zeigt eine andere Statistik. Zwar sank die Zahl der Diebstähle 2015 gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent: rund 2.500 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden entwendet. Trotzdem verschwinden die Kleinkrafträder im Verhältnis zur Gesamtzahl damit deutlich häufiger als andere Fahrzeuge: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 11 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlsquote hingegen bei nur 0,5 von 1.000 Fahrzeugen.
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Moped-Fans können deshalb den Abschluss einer Teilkaskoversicherung erwägen. Nur dann ist der flotte Flitzer auch geschützt, wenn er gestohlen wird oder bei einem Brand Schaden nimmt.