Die Vertretung der Bundesländer kommentiert den neuen Entwurf des Bundes zur Stärkung der Betriebsrenten. An vergangenen Freitag schlug der Bundesrat vor zu prüfen, „inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann“. Soweit im geschraubten Amtsdeutsch. Verstanden? Nein?

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Privat- und betrieblicher mit ungleichen Abgaben

Vielleicht versteht der unbescholtene Normalkunde dies? Bei einer Riesterrente, die der Verbraucher privat anspart, also nicht über die Firma, fallen am Ende keine Beiträge für die Krankenkasse an. Soweit, so klar. Und so recht. Schließlich bezahlen Riester-Sparer diese Zusatzrente stets aus Einkommen, für das sie über die Jahre und Jahrzehnte bereits Kassenbeiträge abgezogen bekamen.

Zum Vergleich und per Rechtsstands heute: Spart derselbe Verbraucher seinen Riester über den Chef an, im Rahmen der Betriebsrente, dann kostet ihn die Rente derzeit vollen Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Ungleichheit (doppelter Kassenbeitrag: einmal in der Spar-, einmal in der Rentenphase) zwischen betrieblichem und privatem Riester will das neue BRSG-Gesetz abstellen. Der Wortlaut des Bundesrates aktuell „auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten“ die Beitragspflicht zu reduzieren, reflektiert auf andere Wege der Betriebsrente, etwa die Pensionskasse, die über den Arbeitgeber läuft.

Kassen sollen von Betriebsrenten weniger Beitrag kassieren

Bisher sind Betriebsrenten bei den Krankenkassen voll beitragspflichtig mit rund 17 Prozent der Rente. Diese Lasten, die die Rendite der betrieblichen Vorsorge mindern, will der Bundesrat senken, zumindest solle der Gesetzgeber diesbezüglich Möglichkeiten prüfen. Das ist die Essenz der Stellungnahme des Bundesrates vom vergangenen Freitag zu dem im Entwurf befindlichen BRSG-Gesetz.

Außerdem will der Bundesrat weitere Durchführungswege der Betriebsrente mit der „Nahlesrente“ gleichstellen. Dieser, offiziell Sozialpartnermodell genannte, Sparweg über den Betrieb soll mit einem Garantieverbot ausgestattet sein, was wegen geringeren gebundenen Mitteln für die Garantien höhere Renditechancen für die Beschäftigten verspricht. Nun fordert der Bundesrat eine Art gleiches Recht für andere Sparwege. Etwa für die arbeitnehmer-finanzierte Direktversicherung. Auch hier solle es möglich sein, dem künftigen Betriebsrentner künftig „Teil“-Garantien zu geben.

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Auch unterstützt der Bundesrat höhere Fördergrenzen für die Riesterrente, 2.250 statt bisher 2.100 Euro pro Jahr. Die Kinderzulagen sollen einheitlich auf 300 Euro steigen; dies beträfe die Förderung der Sparer für Kinder, die vor 2008 zur Welt kamen.