Berufsunfähigkeitsversicherung - Risiko Phantomdiagnose
Abrechnungsdiagnosen bedrohen den Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherungen. Ein Arzt übertrug offenbar weit über zehn Jahre lang Uralt-Diagnosen zu seinem Patienten immer wieder neu bis in aktuelle Behandlungsvermerke hinein. Der Patient hatte davon keine Ahnung – und hätte mit einem Kranken- oder Berufsunfähigkeits-Versicherer größte Probleme, wenn dieser ihm nach Aktenlage vorwerfen könnte, der Versicherte habe im Antrag Diagnosen verschwiegen. Versicherungsmakler Tobias Bierl dokumentiert einen solchen Fall.
Im Jahr 2002 hatte eine Kunde von Versicherungsmakler Tobias Bierl aus Kirchenrohrbach (Oberpfalz) „Rücken“, Beschwerden mit der Wirbelsäule. Als nun ein Antrag auf Berufsunfähigkeits(BU)-Schutz gestellt wurde, fand Bierl in der Patientenakte, die er von seinen Kunden immer komplett anfordern lässt, neuere Einträge des Arztes aus dem Jahr 2015: Vier Mal stand dort „Rücken“, immer noch. Dies, obwohl der Kunde seit 14 Jahren keine Rückenprobleme, geschweige denn Behandlungen hatte.
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Phänomen Abrechnungsdiagnose
Der Kunde war ahnungslos, berichtet Tobias Bierl auf seinem Blog, und hatte deshalb in den aktuellen Gesundheitsfragen für den Versicherer keine Angaben zu Beschwerden mit der Wirbelsäule gemacht. Korrekt, da unwissend. Nur weil Bierl stets die gesamte gesundheitliche Historie seiner Kunden aufarbeitet, wie er betont, kam die Karteileiche heraus. Buchstäblich. Auf Nachfrage habe der Arzt seinem Patienten nun bestätigt, dass die Uralt-Diagnosen das sind, was sie sind: uralt. Aber je kränker ein Patient ist, desto höher ist das Entgelt des Arztes, weswegen auch von so genannten Abrechnungs-Diagnosen gesprochen wird, die selbst der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, im Herbst vergangenen Jahres eingeräumt hat (der Versicherungsbote berichtete).
Nun kann der Kunde von Makler Bierl die Gesundheitsfragen für seine BU-Police guten Gewissens vollständig und korrekt beantworten. Hätte Bierl den Vorgang nicht aufgearbeitet, dann wären in der Akte noch heute (Phantom-) „Rücken“-Behandlungen aus dem Jahr 2015 zu lesen. In einem BU-Leistungsfall, oder auch bei einer privaten Krankenversicherung, drohte Bierls Kunde ein medizinischer Rücktritt des Versicherers. Das konnte vermieden werden. Denn der Kunde folgte Bierls „seit Jahren gepredigten Rat, dass man sich intensiv um seine persönliche Krankenakte kümmern und seine Gesundheitshistorie penibel aufarbeiten soll“, schreibt Makler Bierl in seinem Blogbeitrag.