Die gewählten Abgeordneten, die im Deutschen Bundestag das Volk vertreten, sollen wirtschaftlich unabhängig, also gut bezahlt sein, damit sie unabhängig über Gesetze entscheiden. Und damit ihre finanzielle und verfassungsmäßige Freiheit gewährleistet ist, sorgen die Volksvertreter im Parlament regelmäßig per Gesetz selbst dafür, dass ihr Einkommen angemessen hoch ist.

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Das Monatseinkommen der Abgeordneten von demnächst 9.542 Euro (plus einer steuerfreien Kostenpauschale von gut 4.200 Euro) orientiert sich an der Besoldung von Bundesrichtern. Für manchen Lehrer, der von der Schule in den Bundestag wechselt, bedeutet das Diätenniveau eine Einkommensverdoppelung. Anderseits: Mancher Unternehmer verdient nach einem Wechsel in den Bundestag weniger.

Seit 2014 gilt eine Lohnautomatik

Kritiker bemängeln diese Selbstverwaltung, mit der die Parlamentarier neben anderen auch ihre eigenen Gesetze in eigener Sache machen und selbst darüber befinden, wie viel Aufwandsentschädigungen sie sich selbst verordnen. Die aktuelle Diätenerhöhung um 2,3 Prozentpunkte, über die „Bild“ aktuell in bekannt großen Lettern berichtet, klingt im Grunde moderat. Erstens der Höhe nach, die arbeitenden Menschen bekommen über Tarifabschlüsse ähnliche Erhöhungen. Zweitens der Begründung entsprechend:

Basis für das Diätenplus ist der Nominallohnindex 2016, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Seit dem Jahr 2014 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags die jährliche Dynamik ihrer Bezüge als Gesetz gefasst, was der Bund der Steuerzahler nicht nur vor gut zwei Jahren kritisierte, a. wegen der Selbstbedienung der Abgeordneten, b. wegen der seit 2014 geltenden Automatik. Das ist manchem Bürger gegenüber schwer vermittelbar.

Arbeitnehmer müssten 65 Jahre einzahlen

Auch bei der Rente senkte der Bundestag die Höchstversorgung seiner Mitglieder im Alter, von 67,5 auf 65 Prozent. Hierfür reichen bereits 27 Jahre oder etwas mehr als sechs Wahlperioden. Beamte müssen für diese Rentenquote knapp 40 Jahre arbeiten. Rentenversicherte Arbeitnehmern bräuchten gut 65. Arbeits-, nicht Lebensjahre! Immerhin können Abgeordnete nun erst mit 63 ihre Rente aus Parlamentszeiten beziehen (früher ab 57).

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Abgeordnetenwatch schrieb zu dem 2014er Diätengesetz, Staatsrechtler kritisierten die Reform der Diätenerhöhung als "verfassungsrechtlich bedenklich", da sie versuche "künftige Gesetzgebungsverfahren und deren Öffentlichkeit zu umgehen". Den Bundeshaushalt, also den Steuerzahler, habe die Reform der Diätenerhöhung Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro im Jahr 2014 und im Jahr 2015 3,5 Mio. Euro belastet. Aktuellere Zahlen fehlen.