Die Bundesregierung hat sich gegen eine höhere Riester-Förderung ausgesprochen. Damit schmettert sie einen Vorschlag des Bundesrates ab, der eine höhere Förderung in einer Stellungnahme zu Betriebsrentenstärkungsgesetz angeregt hatte (Drucksache 780/16, der Versicherungsbote berichtete). Speziell Kinder sollten nach Ansicht des Bundesrates mehr erhalten. Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, die Kinderzulage einheitlich auf 300 Euro anzuheben. Bisher profitieren davon nur Kinder, die nach 2008 geboren worden sind. Auch die Fördergrenzen für die Riesterrente wollte der Bundesrat raufsetzen, auf 2.250 statt bisher 2.100 Euro pro Jahr.

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Begründung: Steuerausfall und mehr Komplexität der Riester-Förderung

Die Gründe der Bundesregierung gegen eine bessere Riester-Förderung: Diese würde ein größeres Loch ins Steuersäckel reißen. Es sei mit Mindereinnahmen von 400 Millionen Euro zu rechnen, teilte die Regierung mit. Bitter auch für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Lobbyverband hatte angeregt, die Riester-Förderung zu dynamisieren. Soll heißen: Wenn die Preise steigen, sollen die Bundesbürger auch automatisch eine höhere Riester-Förderung erhalten.

Gegen mehr Dynamik bei Riester spricht nach Ansicht der Bundesregierung ausgerechnet die vermeintliche Komplexität einer Neuregelung. In der Stellungnahme heißt es: „Da die vom Zulageberechtigten vorzunehmende Mindesteigenbeitragsberechnung von der Zulagenhöhe abhängig ist, müsste der Zulageberechtigte sich jedes Jahr nach der neuen Zulagenhöhe erkundigen und diese bei der Bemessung seines Beitrags berücksichtigen“. Dies würde die Komplexität der Riester-Förderung deutlich erhöhen. Die Riester-Förderung ist seit Einführung der staatlich geförderten Altersvorsorge im Jahr 2002 nicht angehoben wurden.

Betriebsrentner sollen weiterhin vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen

Mit dem Daumen nach unten zeigt die Bundesregierung auch hinsichtlich der Forderung, dass Vorsorge-Sparer bei den Betriebsrenten entlastet werden sollen. Der Bundesrat hatte angeregt zu prüfen, ob Betriebsrentner weiterhin den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen oder ob hier Verbesserungen möglich sind. Dies mindert die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge stark.

Bisher sind Betriebsrenten bei den Krankenkassen voll beitragspflichtig mit rund 17 Prozent der Rente. Bei einer Riesterrente, die der Verbraucher privat anspart und nicht über seinen Arbeitgeber, fallen am Ende keine Beiträge für die Krankenkasse an.

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Auch hier fällt die Antwort der Bundesregierung ehrlich aus: Die Beiträge aus der bAV werden schlicht von den Krankenkassen gebraucht, damit kein Finanzierungsloch entsteht. Immerhin 5,3 Milliarden Euro sollen diese Einnahmen einbringen. Oder im Bürokratie-Deutsch der Bundesregierung: „Die Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus Betriebsrenten ist ein unverzichtbarer Bestandteil für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge und der Generationengerechtigkeit der GKV“, wie es in der Drucksache heißt.

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