IDD kostet die Wirtschaft 479 Millionen Euro – pro Jahr
Mit den Kosten des kommenden IDD-Gesetzes hat sich der Normenkontrollrat der Bundesregierung, der Bürokratie und -kosten abbauen soll, befasst. 1,9 Millionen Mehrkosten wird das kommende Gesetz den Bund, genauer die Finanzaufsicht BaFin kosten. Die Finanzindustrie samt Verkäufer kostet die IDD in der deutschen Gesetzesversion 479 Millionen Euro.
Der Normenkontrollrat (kurz NKR) prüft bei jedem neuen Gesetz, wie viel mehr (selten weniger) Bürokratie mit neuen Paragrafen und Vorschriften aufgebaut wird. Zu dem kommenden Gesetz, mit dem die EU-Vertriebsrichtlinie (IDD) zu deutschen Recht wird, hat der NKR nun auch seinen Bericht abgeliefert. Die Mehrkosten des Gesetzes kalkuliert der Rat für die Wirtschaft, also vor allem die Versicherer, mit jährlich 479 Millionen Euro.
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Vermittlerfortbildung kostet 312 Millionen – pro Jahr
Im Einzelnen: Als Hauptkostentreiber identifiziert der Rat die neu eingeführte Pflicht zur Fortbildung der Vermittler, die künftig pro Jahr 15 Stunden lang einem neuen gesetzlichen Lernzwang folgen müssen: 230.000 Versicherungsvermittler, 70.000 Angestellte, 220.000 Banker im Vertrieb zählt der Normenkontrollrat auf. Deren Zahl mit 15 (Stunden) mal 40 Euro Stundenlohn multipliziert ergeben dann der Stellungnahme des NKR zufolge 312 Millionen Kosten für die Fortbildung der Finanzvermittler.
Weitere Kosten des IDD-Gesetzes entstehen laut dem Rat wegen der verschärften Informationspflichten, die vor allem der Vertrieb zu tragen haben wird: 60 Millionen Euro. Die nächsten 40 Millionen Euro kosten laut NKG (diesen bürokratischen O-Ton muss man genießen) „gesteigerte Pflichten zur Ermittlung von Tatsachen, die wichtig sind, um zu beurteilen, ob ein Versicherungsprodukt geeignet für einen Kunden ist“.
BaFin kommt billiger weg
Gut 32 Millionen kostet es demnach künftig die Finanzunternehmen, die fachliche Eignung ihrer Vermittler zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Bürokratie geht weiter: Die Pflicht der Versicherer zur Offenlegung von Interessenkonflikten gegenüber Kunden kostet 26 Millionen. Und für das kommende Produktfreigabeverfahren müssen die Finanzhäuser weitere 6,5 Millionen Euro aufwenden.
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Alle Zahlen des Normenkontrollrates seien als Jahreszahlen zu verstehen, wiederholen sich also und sind keine Einmalaufwände. Hierfür entstünden den Unternehmen laut NKG nur fünf Millionen Euro, etwa um einmalig die Internetseiten dem Recht des kommenden IDD-Gesetzes anzupassen. Billiger komme die Finanzaufsicht BaFin weg, die das IDD-Gesetz pro Jahr nur 1,9 Millionen Euro kosten werde.