Private Krankenversicherung mit Morbi-RSA?
Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen fordert die Monopolkommission in einem neuen Gutachten. Private wie gesetzliche Kassen, aber auch Kliniken sollen ihre Abläufe mehr digitalisieren. Die Kassen sollen mehr Wahltarife für ihre Versicherten schaffen. Bei den Privatversicherern schlägt die Kommission vor, dass kränkere Kunden künftig höhere Alterungsrückstellungen mitnehmen können sollen. Das wäre eine Art persönlicher Morbi-RSA.
Im deutschen Gesundheitswesen soll mehr Wettbewerb bei Medizinern, Kliniken und Kassen einziehen, fordert die Monopolkommission in einem jetzt vorgelegten Gutachten. Mit mehr Markt könne man „eine bessere Versorgung für die Versicherten gewährleisten und die Kosten senken", habe der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Achim Wambach, nach einem Bericht des „Handelsblatt“ erklärt. Klinikabläufe etwa, könnten aus Sicht der Kommission stärker digitalisiert und damit besser vernetzt werden.
Anzeige
Alterungsrückstellung bei Kränkeren erhöhen?
Auch könne mit Apps auf dem Smartphone mehr Vorsorgebewusstsein bei den Menschen geschaffen werden, damit diese möglichst erst gar nicht krank werden, zumindest seltener. Für die gesetzlichen Kassen fordert die Kommission mehr Wahltarife, deren individualisierte Leistungen ebenfalls für mehr Wettbewerb der Kassen sorgen. Ein dickes Pfund haben die Gesundheitsökonomen der Monopolkommission aber zur Privaten Krankenversicherung (PKV) ins Gutachten gelegt.
Zum einen verlangt die Kommission, dass die Versicherer ihren Kunden eine höhere Alterungsrückstellung mitgeben, wenn sie den PKV-Anbieter wechseln. Da in der PKV eher jüngere Kunden den Anbieter wechseln, bleiben nach der These der Kommission die Versicherer auf den älteren und kränkeren Kunden sitzen. Und damit künftig auch kränkere Menschen leichter ihren Anbieter wechseln können, sollen kränkere, teurere Abwanderer eben auch eine höhe Rückstellung mitnehmen können – je kränker, desto höher. Das wäre sozusagen ein persönlicher Morbi-RSA der Privatkassen.
Anzeige
Unkalkulierbar
Ein solches Verfahren führe zu einem funktionsfähigen Wettbewerb, schreibt die Kommission in ihrem Gutachten auf Seite 7. Diese Idee der Wissenschaftler findet der PKV-Verband gar nicht gut. Dessen Direktor Volker Leienbach erklärte dazu im „Handelsblatt“: „Die Alterungsrückstellungen sind dabei eine gemeinsame Risikovorsorge für die späteren Krankheitskosten derjenigen aus der Gemeinschaft, die besonders krank werden“. Würde der Gesetzgeber die Versicherer zwingen, PKV-Wechslern künftig mehr Rückstellungen mitzugeben, dann griffe das für viele Jahre und rückwirkend in einer Weise in die Kassen der PKV, die praktisch unkalkulierbar wäre. Leidtragende wären die Privatversicherten.