Besitzer einer Handyversicherung können bei Diebstahl nur selten auf eine Kostenerstattung ihres Versicherers hoffen. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg, die hierzu eine repräsentative forsa-Umfrage in Auftrag gegeben hat, in einer aktuellen Pressemeldung. Laut der Umfrage bewahren 77 Prozent aller befragten Handy- oder Smartphone-Besitzer ihr Gerät im öffentlichen Raum so auf, dass der Handy-Versicherer eben nicht zahlen muss.

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Klausel: Mobiltelefon ist „im persönlichen Gewahrsam mitzuführen“

Ursache, dass die meisten Handy-Besitzer bei Diebstahl leer ausgehen, ist eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Handy-Policen. Die meisten Handy-Versicherer leisten nur, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon „im persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat“, so berichtet die Verbraucherzentrale. „Persönlicher Gewahrsam“ bedeutet jedoch, dass das Telefon so körpernah getragen werden muss, dass ein Diebstahlversuch jederzeit bemerkt und abgewehrt werden kann.

Welche Vorsichtsmaßnahmen der Handybesitzer ergreifen muss, damit die Bedingung „im persönlichen Gewahrsam mitzuführen“ erfüllt ist, haben mehrere Gerichte konkretisiert, unter anderem das Landgericht Berlin (LG Berlin 9.9.10, 7 S 26/10). Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche in der vollbesetzten U-Bahn mit einem extra Schloss gesichert sein muss. Oder der Versicherte muss vor Gericht beweisen können, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag, so dass er sofort einen unbefugten Zugriff von Langfingern hätte bemerken können. Ein solcher Nachweis ist oft schwer bis gar nicht zu erbringen.

„Wir können vor den Verträgen nur warnen!“

Aufgrund dieser strengen Regeln zahlen viele Handy-Versicherer bei Diebstahl nicht. Und bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden. Als Konsequenz rät die Verbraucherzentrale Hamburg von den oft teuren Verträgen sogar ab. „Wir können vor Handy-Versicherungen nur warnen. Finger weg“, sagte Christian Biernoth, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, bereits Mitte Februar in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ (der Versicherungsbote berichtete).

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Die gute Nachricht: Wird das Smartphone aus der verschlossenen Wohnung geklaut, besteht auch über eine gute Hausratversicherung Schutz. „Bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung – und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts“, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.