S&K: Angeklagte legen Geständnis ab und hoffen auf Haftrabatt
Die Haupt-Angeklagten im S&K-Prozess haben Geständnisse abgelegt und können nun laut einem Agenturbericht mit einer kürzen Haftstrafe als bisher von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die habe mit den Anwälten der Angeklagten einen Deal gemacht. Im Gegenzug zu den Geständnissen werde die Anklage den Betrugsvorwurf fallen lassen.
Durch ihre Geständnisse können die S&K-Gründer Stephan S. und Jonas K. als Hauptangeklagte nun mit einer kürzeren Haftstrafe rechnen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) von einer Absprache, die am Frankfurter Landgericht verlesen worden sei. In ihren Einlassungen zur Sache hätten die Hauptangeklagten von ihren Anwälten auch ihre Einsicht erklären lassen. Das Blatt berichtet, Stephan S. habe am Dienstag erklärt „die volle Verantwortung“ für sein Tun bei S&K zu übernehmen und auch gesagt: „Mit meiner Ungeduld und Rücksichtslosigkeit habe ich vielen Menschen Schaden zugefügt.“
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In zwei Jahren auf freiem Fuß?
Der mitangeklagte Jonas K. habe das Geschäftsmodell „schäbig und einfallslos“ bezeichnet, „dumm und gierig“ sei er gewesen; „rücksichtslos und nur mit dem eigenen Vorteil im Blick“, wird berichtet. Das Kartenhaus der S&K-Gruppe, bestehend aus Betrug und einem Schneeballsystem, so lauteten bisher unter anderem die Klagevorwürfe, war im Frühjahr 2014 zusammengebrochen. Den Angeklagten, es gibt noch drei mutmaßliche Mittäter, wurde zur Last gelegt, sie hätten 11.000 Anleger um insgesamt 240 Millionen Euro geschädigt, zählt die FAZ den mutmaßlichen Schaden auf.
Im Gegenzug zu den Geständnissen von Stephan S. und Jonas K. wolle die Anklage den Vorwurf des Betrugs fallenlassen. Die Beiden könnten nun, sofern „nur“ noch wegen Untreue verurteilt, mit einer kürzen Haft rechnen. Von rund neun Jahren zu erwartender Gesamtstrafe berichtet die FAZ. Da S. und K. bereits seit vier Jahren in Untersuchungshaft sitzen, die angerechnet wird, könnten sie in etwa zwei Jahren freikommen, wenn nach sechs Jahren das letzte Drittel der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt wird.