Provisionsdeckel droht ab 2018
Bei der Lebensversicherung könnte ab 2018 ein Provisionsdeckel drohen, etwa um einem immer wieder geforderten Provisionsverbot zu entgehen. Dies meldet der „Versicherungsmonitor“ zu internen Überlegungen des GDV-Verbands. Es könnte nämlich sein, dass sich das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) als wirkungslos erweist.
Der GDV-Verband überlege, von sich aus einen Provisionsdeckel anzubieten, wenn ab dem kommenden Jahr das LVRG auf Wirksamkeit überprüft wird. Zu dieser Frage werde der Verband laut „Versicherungsmonitor“ eine Arbeitsgruppe einrichten und sich für ein möglicherweise verschärftes LVRG 2.0 zu wappnen. Die privaten Krankenversicherer sind seit 2012 bereits gedeckelt, vom Gesetzgeber, der nur noch neun Monatsbeiträge als Entgelt für die Vermittler erlaubt.
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Bilanzdeckel 2,5 Prozent – Kundenkosten 4,0 Prozent
Einen ersten Deckel für die Lebensversicherer bestimmt das LVRG seit 2014 lediglich steuerlich, indem die Unternehmen nur noch 2,5 Prozent der Beitragssumme von Leben- oder Rentenpolicen als Kosten geltend machen können. Zwar sanken die Provisionen stellenweise, dennoch werden weiterhin vielfach höhere Provisionen an die Vermittler gezahlt als im LVRG, wenn auch nur steuerlich, gedeckelt. Fünf Prozent und mehr sind keine Seltenheit; bei Großvertrieben auch mehr.
Ebenso verwunderlich ist es, dass viele Policen weiterhin zu Lasten der Kunden mit 4,0 Prozent Abschluss- und Vertriebskosten belastet sind. Kurz gesagt, die Versicherer erheben mehr Kosten vom Kunden, als sie von der Steuer absetzen können. Dieses Missverhältnis dürfte einer der kritischen Punkte sein, wenn das LVRG im kommenden Jahr planmäßig auf den Prüfstand des Gesetzgebers kommt. Weil Kunden von sinkenden Kosten nicht profitieren.
Zweiter Anlauf nach 2013
Der GDV hatte bereits im Jahr 2013 einen ersten Anlauf unternommen, die Provisionen der Lebensversicherung zu deckeln. Im August 2013, kurz vor der Bundestagswahl, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, die Versicherer wollten „die nächste Bundesregierung drängen, eine Höchstgrenze für Provisionszahlungen bei Lebens- und Rentenversicherungen festzulegen.“ Damals schrieb der Verband die Versicherer an und machte eine Umfrage bei seinen Mitgliedern, ob sie sich einen Provisionsdeckel vorstellen könnten.
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Gegenüber der Presse kommentierte der GDV damals, bei seinem Rundschreiben handle es sich um „einen verbandsinternen Diskussionsprozess, der sich aus Anlass des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der Kritik von Verbraucherschutz und Politik mit der Höhe der Kosten von kapitalbildenden Altersvorsorgeprodukten befasst. (…) Aktuell steht diese Diskussion noch am Anfang. Einen konkreten GDV-Vorschlag gibt es nicht“; soweit der GDV vor dreieinhalb Jahren.