Ergo lässt Mitarbeiter für mehr MEAG-Fondsverkauf nachsitzen
Die Ergo-Vertriebsleute sollen mehr MEAG-Fonds professionell verkaufen und zu diesem Zweck laut einem Medienbericht für das Fondsgeschäft fit gemacht werden. Den Fonds-Verkauf anzukurbeln, das erscheint der Ergo offenbar nötig. Aber 18 Jahre, nachdem Ergo die Fondsgesellschaft MEAG erworben hat, erscheint diese Maßnahme nicht eben innovativ: Nachsitzen. Warnhinweis: Dieser Beitrag kann Spuren von Kommentierung enthalten.
Die 9.000 Vertriebler der Düsseldorfer Ergo-Versicherungsgruppe sollen "Investmentprodukte künftig flächendeckend" verkaufen können. Dies und von einer breit angelegten Schulungs-Initiative will „Fonds Professionell Online“ erfahren haben und zitiert eine Ergo-Sprecherin: "Die Schulungsinitiative im Vertrieb zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Investmentprodukte künftig flächendeckend zu vertreiben" als eine „attraktive Alternativen in der Altersvorsorge (...) in Zeiten des Niedrigzinsumfelds."
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Ergo kann mit MEAG schon seit 1999 Fonds vermitteln
Ein Drittel der 9.000 Ergo-Vertriebler dürften bereits Fonds verkaufen, weil nach § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) dafür zugelassen. Der Rest der Vermittler solle nun ebenfalls mit dem zusätzlichen Buchstaben „F“ Finanzanlegen, vulgo Fonds verkaufen dürfen. Dies bedeutet zum einen eine erweiterte Erlaubnis (34 f GewO), zum anderen die Schulung des Personals auf Fonds.
Eigentlich dürfte dem Ergo-Vertrieb das Fondsgeschäft gar nicht neu sein, wenigstens nicht gleich 6.000 von 9.000 Mitarbeitern. Denn die Fondstochter MEAG, deren Produkte Ergo pushen will, hat der Konzern bereits 1999 gekauft und seitdem mehr oder weniger aktiv im Vertrieb geschult. Wenn die Düsseldorfer also jetzt eine neue Verkaufsinitiative ankurbeln, dann wäre das nicht neu. Aber ein Verkaufspush, offenbar weil nötig und Ersatz für stagnierende Umsätze aus der Lebensversicherung.
6.000 Mal § 34 F oder einmal Haftungsdach
Nicht vergessen: Schon früher durften die meisten Finanzvertriebler Fonds verkaufen, wenn sie – was eigentlich als Standard galt – in der Vergangenheit den § 34 c GewO „hatten“, den Erlaubnisvorläufer des heutigen § 34 f GewO. Anders gesagt: Wenn 6.000 Vermittler der Ergo derzeit noch keine F-Zulassung haben, wie „Fonds Professionell“ berichtet, dann ist der Konzern beziehungsweise seine Verkäufer seit Jahren, seit es das „F“ gibt, im Genehmigungs-Rückstand.
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Die Alternative zu 6.000 neuen (§ 34) „F“-Zulassungen ist ein Haftungsdach für Vermittler. Dieses wolle Ergo laut „Fonds Professionell“ für seinen Vertrieb schaffen und im Effekt den Fondsverkauf für MEAG ankurbeln. Nachsitzen.