Auslandskrankenversicherung - Warum es bei längeren Aufenthalten nicht ohne Schutz geht
Anfang des Jahres sorgte der Fall eines 28-jährigen Magdeburgers bei der Online-Presse und in sozialen Medien für Aufmerksamkeit und hohe Anteilnahme. Der junge Mann wollte sich ein neues Leben in Thailand aufbauen und dort gemeinsam mit Freunden in einer IT-Firma arbeiten. Doch dieses Vorhaben endete in einem Albtraum, als Michael S. vermutlich fremdverschuldet eine Treppe hinunterstürzte und so schwer verletzt wurde, dass er ins Koma fiel. Seine Familie wollte ihn nach Hause holen, doch der Auswanderer hatte keine langfristige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Warum sich dies als tragisches Versäumnis herausstellte und weshalb der richtige Gesundheitsschutz so wichtig ist.
ein Gastbeitrag von Anne-Katrin Schulz, Leiterin Unternehmenskommunikation und Marketing der BDAE HOLDING
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Als die Eltern von dem Unglück ihres einzigen Sohnes erfuhren, reisten sie sofort nach Thailand und besuchten ihn im Krankenhaus. Der Plan war es, ihn nach Deutschland ausfliegen zu lassen, damit er in einer deutschen Klinik und in der Nähe der Familie behandelt wird. Doch dann der nächste Schock: Michael S. hatte lediglich eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, die nach 45 Tagen abgelaufen war. Eine Verlängerung hätte nichts geändert, denn da Michael S. seinen Lebensmittelpunkt nach Thailand verlegt hatte und dort arbeiten wollte, hätte der Reiseversicherer einer Fortführung der Police nicht zugestimmt.
80.000 Euro für den Rücktransport
Doch das eigentliche Problem bestand darin, dass sich die Familie des Magdeburgers die Kosten des Rücktransports nicht leisten konnte. Im Linienflieger hätte der Transport zwischen 30.000 und 60.000 Euro gekostet, in einem Ambulanzjet wären es sogar rund 80.000 Euro gewesen. Hinzu kamen Krankenhauskosten von mehr als 9.000 Euro. Die Familie von Michael S, wandte sich an die Medien, darunter auch die Bild-Zeitung sowie an soziale Netzwerke, die allesamt einen großen Spendenaufruf initiierten. Und tatsächlich kam dank dieser Maßnahmen das Geld zusammen, so dass der Koma-Patient Ende Januar nach Hause zurückgeflogen werden konnte, wo er in einem deutschen Krankenhaus gesund gepflegt wird – ein besonders seltener Glücksfall.
Das Schicksal von Michael S. ist kein Einzelfall, weiß die auf langfristige Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe. Immer wieder kommt es vor, dass Weltreisende und junge Traveller oder digitale Nomaden ihrer Gesundheitsversorgung im Ausland nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. Dabei ist eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung ein absolutes Muss. Wer nicht nur für einen Kurzurlaub im Ausland ist und dort beispielsweise für seinen Arbeitgeber oder einen anderen Auftraggeber arbeitet, benötigt eine „richtige“ Auslandskrankenversicherung.
Das bedeutet, dass die klassische Auslandsreisekrankenversicherung, die nur wenige Euro kostet, schlichtweg nicht ausreicht. Die Gründe: Diese Art der Reiseversicherung leistet nur für Urlaubsreisen und ist auf eine bestimmte Anzahl von Reisetagen pro Jahr begrenzt, der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland sein (ein Wohnsitz reicht in der Regel nicht aus) und Reisende dürfen in den meisten Fällen keiner Erwerbstätigkeit im Ausland nachgehen – und dazu gehört im Prinzip auch die Arbeit am Laptop.
Drei wichtige Gründe für die Auslandskrankenversicherung
Und auch Reisende oder Nomaden, die lediglich innerhalb Europas unterwegs sind, sollten über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken. Sogar Verbraucherschutz und die Europäische Union weisen dringend darauf hin, dass die Gesundheitskarte als Versicherungsschutz im Ausland nicht ausreicht. Das liegt im Wesentlichen an drei entscheidenden Einschränkungen:
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- Die Gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht die Notfallrettung in einem EU-Staat ab. Wer sich beispielsweise beim Wandern in den französischen Pyrenäen das Knie verletzt und von der französischen Bergwacht in ein Krankenhaus ins Tal gebracht wird, bleibt auf den hohen Kosten für die Rettung selbst sitzen, da Such- und Rettungsmaßnahmen nicht abgedeckt sind.
- Ebenfalls nicht versichert ist der bereits erwähnte Rücktransport ins Heimatland, der auch innerhalb Europas exorbitant teuer ist. Dabei muss es nicht einmal so schlimm kommen, dass ein Patient wie Michael S. ins Koma fällt. Es kann passieren, dass eine bestimmte Infektion beispielsweise in einer Spezialklinik in Süddeutschland behandelt werden muss. Auch den Transport dorthin müsste aus eigener Tasche bezahlt werden.
- Die Versicherung erstattet keine private Gesundheitsversorgung und auch keinerlei geplante Behandlung (zum Beispiel Entfernung eines Gallensteins oder eines Weisheitszahnes), sondern lediglich Notfallbehandlungen in staatlich zugelassenen Gesundheitseinrichtungen. Das Problem ist nur, dass es in kaum einem anderen Land staatlich zugelassene privat agierende Ärzte (so wie wir es in Deutschland kennen) gibt und die medizinische Versorgung in den staatlichen Gesundheitseinrichtungen der meisten anderen EU-Länder im Vergleich zu Deutschland ein deutlich niedrigeres Niveau hat.
Wir empfehlen deshalb dringend, bei einem spezialisierten Anbieter eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abzuschließen.