D&O-Versicherung: Manager fürchten Haftung im Falle einer Insolvenz
Die meisten D&O-Haftungsfälle entstehen durch Ansprüche eines Insolvenzverwalters, so vermuten die deutschen Manager laut einer Umfrage. Doch weniger als jede zweite Unternehmen (44 Prozent) schützt sich aktiv gegen Insolvenzen durch Frühwarnsysteme oder Notfallpläne. Das Risiko von Managern ist hierbei sehr hoch.
Die Directors & Officers-Versicherung, kurz „D&O“, ist eine Art Schutzschirm für Führungskräfte. Ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum stammend, springt diese Vermögensschadenhaftpflicht ein, wenn etwa eine Übernahme gescheitert ist, Manager der persönlichen Vorteilsnahme verdächtigt werden oder aus einem anderen Grund Spitzenkräfte vor Gericht landen. Nach Einschätzung deutscher Manager werden diese Versicherungen immer häufiger für Rechtsstreitigkeiten nach Insolvenzen benötigt, so das Ergebnis einer Umfrage unter deutschen Entscheidern.
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Schadensersatz-Ansprüche aus Unternehmenspleiten setzen Insolvenzverwalter in Deutschland zunehmend durch, indem sie bei den verantwortlichen Managern anklopfen. Davon geht mehr als jeder zweite (57 Prozent) Geschäftsführer oder Vorstand aus, so zeigt die Studie „Managerhaftung 2017“ des Kölner Spezialversicherers VOV. Befragt wurden für die Studie 200 Geschäftsführer aus nicht-inhabergeführten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 50 Millionen Euro.
Gegenüber der Umfrage vor zwei Jahren wird damit das Haftungsrisiko aus Insolvenzen von den Verantwortlichen höher eingeschätzt. 2015 sahen nur 51 Prozent der befragten Manager, dass Ansprüche von Insolvenzverwaltern ein zentrales Haftungsrisiko bedeuten, berichtet der Versicherer laut Pressemeldung. Andere Gründe für D&O-Haftungsfälle werden seltener genannt, etwa dienstvertragliche Auseinandersetzungen (44 Prozent), Unternehmensschaden durch Kalkulationsfehler (33 Prozent), Nichtbeachtung von Compliance-Vorschriften (28 Prozent) oder Ansprüche aus Fusionen (26 Prozent).
Schon einfache Fahrlässigkeit kann Managerhaftung begründen
Die Sorge, dass Manager im Falle einer Insolvenz persönlich haften, ist nach Ansicht von VOV-Geschäftsführer Diederik Sutorius nicht unbegründet. "Im Laufe der letzten Jahre ist es zur Gewohnheit geworden, bei Insolvenzen grundsätzlich eine Pflichtverletzung der Manager und damit ihre persönliche Haftung anzunehmen", sagt Sutorius. "Unternehmen müssen sich auch darauf einstellen, dass Haftungsansprüche von Gläubigern gegen das Top-Management immer häufiger juristisch durchgesetzt werden. Gegebenenfalls auch die Haftung der Manager mit ihrem Privatvermögen."
Schon einfache Fahrlässigkeit reiche in Deutschland aus, damit Manager persönlich bei Insolvenzen zur Rechenschaft gezogen werden, erklärt Sutorius weiter. Dies sei etwa der Fall, wenn Manager noch Rechnungen überweisen, obwohl das Unternehmen eigentlich schon insolvenzreif ist. In anderen europäischen Ländern gebe es weniger strenge Regeln.
Laut Studie haben zu viele Unternehmen keine Vorkehrungen zur Insolvenzvermeidung getroffen. Nur bei 44 Prozent der befragten Manager existiert ein Notfallplan für die eigene Firma, ein Frühwarnsystem besitzen gar nur 31 Prozent der Unternehmen.
Mehr D&O-Schadenfälle
Dass die Zahl der D&O-Schadenfälle auch hierzulande ansteigt, zeigt eine hauseigene Studie des Versicherers AGCS (Allianz Global Corporate & Specialty), die im November 2016 vorgestellt wurde. Demnach zählt Deutschland neben den USA und Australien zu den Ländern mit den meisten D&O-Schadenfällen.
Laut Erhebung verdreifachte sich die Zahl der deutschen D&O-Schadenfälle von Großunternehmen, an denen die AGCS beteiligt ist, in den vergangenen zwanzig Jahren von 40 auf 120 jährlich. Rund 80 Prozent der D&O-Fälle in Deutschland beruhen auf einem Innenregress, berichtet der Versicherer weiter, also wenn Unternehmen ihr eigenes Management in Haftung nehmen.
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Als Ursache für das Plus an Schadensfällen werden neue Cyber- und Datenschutzrisiken, ein zunehmender Aktivismus von Aktionären oder Aufsichtsbehörden sowie der Einfluss von Prozessfinanzierern genannt.