Nach dem Rentenrecht müssen Arbeitgeber bei Sozialbeiträgen unterscheiden, ob ihre Mitarbeiter rentenrechtlich im alten Osten oder dem ehemaligen Westen der Republik tätig sind. In Berlin unterscheidet sich dies am Verlauf der damaligen Mauer, die die heutige Bundeshauptstadt bekanntlich bis Ende 1989 durchzog. Diesen Unterschied für Rente und Beitrag habe die Gehaltsstelle des Deutschen Bundestags laut der „Welt am Sonntag“ nicht eingehalten.

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Vor- und Nachteile für die Beschäftigten

Dem Bericht zufolge habe das Parlament für alle Mitarbeiter seine offizielle Adresse angegeben, das ehemalige Reichstagsgebäude am Platz der Republik 1. Entsprechend seien alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses dem Abrechnungskreis West der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugeordnet und die Altersbeiträge entsprechend abgerechnet worden. Dies habe die DRV beanstandet und prüfe nun, ob der Bundestag die Gehälter seiner Belegschaft neu abrechnen muss – zumindest für Mitarbeiter im Ostteil der Stadt.

„Wir prüfen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch“: Dies habe DRV-Sprecher Dirk von der Heide der „Welt am Sonntag“ gesagt. Für im (alten und rentenjuristischen) Osten tätige Personen würden neu abgerechnete Gehälter bedeuten, dass der Bundestag nur Beiträge bis zur Bemessungsgrenze Ost von derzeit 5.700 Euro Monatsbrutto abzuführen hätte. Änderte das Parlament bisher als West behandelte Gehälter bei der Rente auf den Abrechnungskreis Ost, dann bekäme es sogar Beiträge zurück, etwa wenn ein Ost-Arbeitnehmer mehr als 5.700 im Monat verdient (bis 6.350 Euro, die Bemessungsgrenze West). Aber:

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Rentenvorteil Ost

Der Nachteil wäre, dass der betreffende Gutverdiener Ost oberhalb von 5.700 Euro brutto keine Anwartschaften erwürbe; eben weil für 600 Euro Gehaltsanteil keine Beiträge abgeführt werden. Vergleicht man West- und Osteinkommen derselben Höhe, dann würden Ost-Angestellte des Bundestags gar gewinnen! Durch die beiden Effekte des geringeren Rentenwerts Ost und andererseits die rechnerische Aufwertung von Osteinkommen stellen sich Ostverdiener unterm Strich rund acht Prozent besser als ihre Westkollegen (der Versicherungsbote hat hierzu gerechnet und berichtet). Bei identischem Einkommen profitieren vor allem rentennahe Ost-Arbeitnehmer. Wegen der kommenden Rentenangleichung in den Jahren von 2018 bis 2025 von West und Ost auf ein gleiches (West-)Niveau schrumpft dieser Vorteil für Jüngere.