Wer den Schaden hat, braucht für das passende Geschäftsmodell nicht zu sorgen. Laut Urteilen des Bundesgerichtshofes können Kunden ihre Lebensversicherung rückabwickeln lassen, wenn sie ihren Vertrag zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie damals fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind (Az. BGH IV ZR 76/11, BGH IV ZR 384/14). Die Erfolgschancen stehen gut: Viele Versicherer haben Fehler bei der Widerrufsbelehrung eingeräumt (der Versicherungsbote berichtete).

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Und tatsächlich hat sich nun das Startup Claimright darauf spezialisiert, Kunden beim Widerruf der Lebensversicherung zu beraten. Gründer ist der promovierte Betriebswirtschaftler Dirk Harlacher, der zuvor zehn Jahre als Unternehmensberater tätig war. Claimright ist freilich nicht der erste Anbieter auf dem Markt. Auch der Düsseldorfer Helpcheck bietet seit Anfang 2016 Unterstützung beim Widerruf alter LV-Verträge.

„Viele Kunden sind unzufrieden mit ihrer Lebensversicherung“

Seit Februar 2017 ist das Kölner Jungunternehmen Claimright auf dem Markt. Und wirbt auf seiner Webseite claimright.de aktiv dafür, dass Verbraucher sich von ihrer Lebens- oder Rentenversicherung trennen mögen.

„Viele Menschen sind unzufrieden mit ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Die Performance war über Jahre hinweg teils deutlich schlechter als die Hochrechnungen bei Vertragsabschluss hoffen ließen“, heißt es auf der Webseite. Wer seine Verträge rückabwickeln lasse statt zu kündigen, könne auf mehr Geld hoffen. Das Unternehmen wird aktuell auf der Webseite gründerszene.de porträtiert.

Claimright verspricht zu prüfen, ob es sich tatsächlich lohnt eine Rückabwicklung des LV-Vertrages zu wagen. Dafür muss der Versicherte seine Vertragsunterlagen auf der Webseite hochladen. Dann überprüft das Startup mit Hilfe von Anwälten und einer Software, wie viel Geld die Kunden zurückbekommen können. Auf dieser Basis unterbreitet Claimright dem Versicherer ein erstes Angebot, das aber vorläufig ist.

Startup arbeitet erfolgsbasiert

Wie aber finanziert sich das Startup? Es arbeitet erfolgsbasiert. Der Kunde erhält bei Rückabwicklung des Vertrages sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungszinsen zurück. Das beinhaltet auch die Aufwendungen für Abschluss- und Verwaltungskosten. Davon berechnet das Startup eine Beteiligung. Für den Kunden entstünden nur Kosten, wenn der Vertrag erfolgreich rückabgewickelt werden kann, berichtet das Unternehmen.

Auf der Webseite des Startups heißt es: „Nur im Erfolgsfall berechnet ClaimRight eine Provision, d.h. wenn Ihre Versicherung aufgrund des Widerrufs eine Auszahlung tätigt. Die Provision bezieht sich prozentual nur auf den durch Widerruf erzielten Mehrwert“. Gegenüber gründerszene.de erklärt Harlacher, dass man eine Gebühr von mindestens 18 Prozent berechne.

Hierin liegt ein Risiko des Geschäftsmodells: Das Startup verdient nur dann Geld, wenn der Verbraucher sich tatsächlich von seinem Vertrag trennt. Kann der Kunde also auf eine unabhängige Beratung hoffen? Wird ihm im Zweifel auch geraten, einen Vertrag zu halten? Es besteht ein Fehlanreiz für Claimright, eine Rückabwicklung auch dann zu empfehlen, wenn sich dies für den Verbraucher nicht lohnen würde. Keine unwahrscheinliche Situation: Oft handelt es sich um hochverzinste Altverträge, die dem Kunden einen weit höheren Zins garantieren als Policen, die heute neu abgeschlossen werden.

Rückabwicklung bedeutet auch: Wegfall des Risikoschutzes

Immerhin enthält die Webseite einen Hinweis darauf, dass mit der Rückabwicklung auch der Risikoschutz entfällt. Nicht nur der Todesfallschutz ist dann weg: Oft enthalten die Lebensversicherungen auch einen Berufsunfähigkeits-Baustein. Gerade für ältere Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen dürfte es schwierig sein eine neue Absicherung zu finden. Unter „Fragen und Antworten“ heißt es hierzu auf der Webseite von Claimright:

„Durch den Widerruf lösen Sie sich einseitig von Ihrem Vertrag. Er wird dadurch vollständig rückabgewickelt. Sie werden im Wesentlichen so gestellt, als hätten Sie den Vertrag nie abgeschlossen.
Achtung: Das bedeutet auch, dass ab dem Widerruf kein Versicherungsschutz mehr besteht. Falls Ihre Versicherung also eine Todesfallabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält, sollten Sie prüfen, ob Sie eine solche Versicherung neu abschließen möchten und zu welchen Konditionen dies nun möglich ist.“

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Zudem wird die Zielgruppe mit der Zeit ausgeschöpft sein, wie auch Harlacher gegenüber gründerszene.de bestätigt. "Irgendwann haben sich alle, die in diesen Jahren Lebensversicherungen abgeschlossen haben, damit auseinandergesetzt und eventuell Geld zurückbekommen", wird der Gründer zitiert. Deshalb will Claimright das Geschäftsmodell erweitern und zum Beispiel auch Beratungen zum Mietrecht vermitteln.