Seit 2012 dürfen bereits 17jährige nach bestandener Führerscheinprüfung bundesweit Auto fahren. Voraussetzung ist, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine erwachsene Begleitperson auf dem Beifahrersitz zugegen ist. Diese Begleitperson muss bestimmte Eigenschaften mitbringen: 30 Jahre oder älter sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

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"Begleitetes Fahren" bei Versicherung anfragen!

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) informiert in einer aktuellen Pressemeldung darüber, wie es sich mit dem „Begleitete Fahren ab 17“ und der Kfz-Versicherung verhält. Grundsätzlich empfiehlt der Verein, seit 1969 in Sachen Verkehrssicherheit unterwegs, dass „Begleitetes Fahren“ dem Versicherer vorab gemeldet werden sollte.

Der Grund: Ungefähr die Hälfte der deutschen Kfz-Versicherer nennt im Versicherungsvertrag ein Mindestalter zum Führen des entsprechenden Fahrzeugs. Im Schadensfall beim Begleitenden Fahren kann es dann zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein 17jähriger am Steuer saß und für das Fahrzeug ein höheres Mindestalter vereinbart wurde. Entsprechend sollte abgeklärt werden, ob der Anbieter das Fahren Minderjähriger überhaupt gestattet.

Fahranfänger für „Begleitetes Fahren“ belohnt

Es gibt einen weiteren Grund, weshalb es empfehlenswert ist, das „Begleitete Fahren“ dem Kfz-Versicherer zu melden. Viele Versicherer belohnen das BF17 mit günstigeren Beiträgen, wenn die Jugendlichen anschließend allein unterwegs sind und ein eigenes Auto versichern oder weiter das Fahrzeug der Eltern nutzen möchten, so berichtet der DVR. Im Gegenzug fallen derzeit keine oder zumindest keine deutlichen Beitragserhöhungen für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ an.

Zwar hat der Verkehrssicherheitsrat nur bei 23 Versicherern angefragt. Aber immerhin 20 dieser Anbieter gewähren jungen Autofahrern einen Rabatt, wenn sie Fahrerfahrung durch BF17 gesammelt haben. Und dies nicht ohne Grund: Später, allein unterwegs, verursachen diese Jugendlichen etwa 20 Prozent weniger Verkehrsunfälle als Fahranfänger, die zuvor nicht am "Begleiteten Fahren ab 17" teilgenommen haben, so zeigen Erhebungen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Hier hat die Begleitung durch Erwachsene Vorteile: sie können Tipps geben und schauen dem Fahranfänger über die Schulter, während dieser Fahrerfahrung sammelt.

So ist das "Begleitete Fahren" eine der erfolgreichsten Maßnahmen, um das Unfallrisiko von Fahranfängern zu minimieren. Und eine dringend notwendige. Junge Erwachsene haben weltweit das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr, so berichtet die Kampagnen-Webseite BF17.de der Verkehrswacht. Auch in Deutschland verunglückten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2015 mehr als 66.000 18- bis 24-Jährige. 473 junge Männer und Frauen wurden bei Verkehrsunfällen getötet.

Preisnachlässe und bessere Einstufung dank BF17

Die Preisnachlässe können dabei von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden ausfallen. Beispiel Allianz: Je nach Dauer der BF17-Begleitphase ist eine Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse SF ½, SF 1 oder SF 2 möglich, daher wird ein besseres Tarifniveau im Vergleich zu Fahranfänger/innen ohne Begleitphase erreicht. Die Ergo gestattet sogar eine Einstufung in Schadensfreiheitsklasse 3. Die Axa wiederum bietet in einigen Tarifen Preisnachlässe von 25 Prozent, beim Marktführer HUK Coburg sind Einsparungen von bis zu 16 Prozent gegenüber Fahranfängern ohne BF17 möglich.

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Weitere Versicherer, die laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat Rabatte für die Teilnahme an BF17 gestatten, sind die Aachen Münchener, Barmenia, BGV, Cosmos Direkt, DEVK, Generali, Gothaer, HanseMerkur, LVM, Nürnberger, Provinzial Rheinland, R+V, Signal Iduna, VGH, VHV, Westfälische Provinzial und die Württembergische. Eine detailierte Übersicht findet sich auf der Kampagnen-Webseite BF17.de, die für das Begleitete Fahren wirbt.

Deutsche Verkehrswacht / Deutscher Verkehrsrat / BF17.de