PKV-Verband warnt erneut vor unseriösen Werbeanrufen
Erneut berichtet der Verband der Privaten Krankenversicherung über unerwünschte Werbeanrufe, mit denen Privatversicherte angeblich zum Wechsel ihres PKV-Tarifes überredet werden sollen. Doch diese Anrufe sind eine bewusste Täuschung, vermutlich sogar strafbar. Der Verband rät, sich nicht auf die Angebote einzulassen und Beschwerde einzulegen.
Cold Calls – so nennt man ungebetene Werbeanrufe, mit denen Verbrauchern etwas aufgeschwatzt werden soll. Und bei denen es sich im schlimmsten Fall gar um Betrug handelt, weil die Anrufer unseriöse Absichten verfolgen und nichts zu verkaufen haben. Solche Werbe-Anrufe machen nun wieder verstärkt unter privat Krankenversicherten die Runde, berichtet der PKV-Verband am Dienstag auf seiner Webseite. Und rät Verbrauchern dazu, sich auf keinen Fall darauf einzulassen.
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Anrufer geben sich als Mitarbeiter des PKV-Verbandes aus
Neu sind diese Werbeanrufe nicht. Auch im letzten Jahr, fast zur selben Zeit, warnte der PKV-Verband vor entsprechenden Cold Calls. Hintergrund ist, dass gerade ältere Versicherungsnehmer zum Jahreswechsel in manchen PKV-Volltarifen teils deutliche Beitragserhöhungen akzeptieren mussten. Nun versuchen ihnen die unseriösen Geschäftemacher einzureden, sie könnten durch einen Wechsel in einen neuen Tarif Geld sparen.
Doch bei diesen Anrufen handle es sich um eine bewusste Täuschung, warnt der PKV-Verband. Und das erkenne man daran, dass sich die Personen am anderen Ende der Leitung als Mitarbeiter des Verbandes ausgeben. „Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche“, heißt es hierzu auf der PKV-Webseite. „Als neutraler Dachverband der Branche darf der Verband schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht als Makler tätig werden. Solche unlauteren Werbemethoden führen die Verbraucher in die Irre und schädigen damit den guten Ruf der Branche.“
Strafbares Verhalten sehr wahrscheinlich
Verbraucher sollten sich auf die Anrufe nicht einlassen. Stattdessen sollten sie sich den Namen und die Telefonnummer des Anrufers notieren, um diese bei der Polizei zu melden. Denn die Cold Calls erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Im Zweifel agieren die Anrufer auch unter falschen Namen. Bei der Bundesnetzagentur sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich.
Fraglich ist, ob die Anrufer überhaupt einen Tarifwechsel anbieten können. Sehr wahrscheinlich haben sie andere Absichten – sie sind an den sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten interessiert, um sie dann über das Ausland teuer an andere Geschäftemacher weiterzuverkaufen. Die Nachfrage hierfür ist tatsächlich groß. „Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts“, so lautet eine neue Redensart in der Technik- und Kommunikations-Branche, die oft zitiert wird.
Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes nutzen
Privatversicherte, die ihren Tarifbeitrag optimieren möchten, haben jederzeit das Recht, in andere Tarife ihres Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar kostenlos und unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellung, betont der PKV-Verband. Von besonderem Interesse ist hierbei Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
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Dieser Paragraph besagt, Kunden haben Anspruch auf einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, sollte dieser einen vergleichbaren Tarif mit ähnlichem Leistungsumfang billiger anbieten. Eine neue Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht, die der Tarif beinhaltet. Gerade für ältere Kunden ist ein solcher Wechsel eine Option, Beitragssteigerungen im Alter zu vermeiden.