Verbraucherzentrale klagt gegen Bank-Gebühren
Viele Sparkassen und Volksbanken verlangen von ihren Kunden seit einigen Monaten eine Gebühr, wenn sie Geld am Automaten abheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht gegen drei Banken nun vor Gericht. Die Kunden seien nicht transparent über die Preisänderungen informiert worden, so das Argument für die Klagen.
Ende März war bekannt geworden, dass mehrere Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken eine Gebühr fürs Bargeld-Abheben von ihren Bankkunden verlangen. Betroffen seien 40 von 400 Sparkassen sowie 150 von 1.000 Volksbanken, so hatte das Finanzportal biallo.de ermittelt (der Versicherungsbote berichtete). Die Gebühren sorgten bundesweit für Schlagzeilen: „Gebührenschock beim Geldabheben“ titelte unter anderem die BILD-Zeitung auf der Titelseite. Nun droht einigen dieser Geldinstitute auch ein juristisches Nachspiel.
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Verbraucherzentrale klagt gegen drei Geldinstitute
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, dass sie drei Geldinstitute verklagen will. Grund sind nicht die Gebühren an sich – sondern die Frage, ob die Kunden transparent über die neuen Geschäftsbedingungen informiert worden sind. „Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend informiert haben“, sagt Finanzmarktwächter Kay Görner der Nachrichtenagentur. Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank laufe bereits vor dem Landgericht Halle.
Der Hintergrund: Görner zufolge sind Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen zu informieren und auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam zu machen. „Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht“, erklärt der Jurist. Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entsprechende Hinweise.
Ärgerlich aus Sicht des Verbraucherzentrale-Sprechers: Viele Institute würden ihre Kunden nicht am Automaten auf die Gebühr hinweisen. Zwar seien die Finanzhäuser dazu nicht grundsätzlich verpflichtet. „Im Einzelfall kann aber Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Dann können wir dagegen vorgehen“, so Görner.
Image-Schaden und kaum finanzielle Vorteile
Der Image-Schaden ist für die Sparkassen und Volksbanken immens. Neben der BILD berichteten auch andere Medien über die Gebühren, unter anderem die Süddeutsche, das Handelsblatt oder Focus Online. Die Sender RTL und Sat1 interviewten zur besten Sendezeit empörte Kunden. Auch „Stiftung Warentest“ äußerte in einem Beitrag auf der hauseigenen Webseite den Verdacht, viele öffentliche Geldhäuser hätten die Girokonto-Inhaber nicht ausreichend über die Gebühren informiert. „Vorsprung durch Kundennähe“ - so lautet der Slogan einiger regionaler Sparkassen.
Umso überraschender: Die Gebühr bringt kaum Zusatzeinnahmen, wie eine Modellrechnung der Zeitschrift Capital und der Düsseldorfer Unternehmensberatung Barkow zeigt. Den 43 beteiligten Sparkassen spüle sie insgesamt 20 Millionen Euro in die Kasse, so die Berechnung: das entspräche 0,2 Prozent des Vorsteuerergebnisses sämtlicher deutscher Sparkassen. Der Grund für den mauen Ertrag ist, dass viele Institute erst „Mehrfachtäter“ ab der vierten Geldabhebung zur Kasse bitten. Die Deutschen gehen im Schnitt 2,3mal im Monat zum Bankautomaten, so eine Statistik des Bankenverbandes.
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Kaum Ertrag, großer Image-Schaden: das hat einige Geldhäuser offenbar zum Umdenken bewogen. Nach FAZ-Recherchen haben manche Sparkassen und öffentliche Banken die Gebühren wieder eingestampft, unter anderem die Sparkassen in Hanau und Ansbach sowie die Raiffeisenbank Offenbach-Bieber. In Hanau hatte sich sogar die Mittelstandsvereinigung der CDU mit den Bankgebühren beschäftigt und Druck gemacht, damit die Sparkasse davon ablässt. Das fiel dem Institut nicht schwer: Laut FAZ hätte es maximal 400 Euro im Jahr durch die neuen Gebühren eingenommen.