In der vergangenen Woche tagte der Deutsche Aktuarverein (DAV) in Berlin. Die Mathematiker der Assekuranz haben sich unter anderem mit der Zinszusatzreserve für Lebensversicherungen befasst, die demnächst per 2015 auf 150 bis 200 Milliarden ansteigen könnte (der Versicherungsbote berichtete), wenn deren Zuführungen nicht sinken. Dies sei aus Sicht der Aktuare, so der Tenor der Veranstaltung, erst zu erwarten, wenn der Bund im kommenden Jahr die im Jahr 2014 umgesetzte Reform der Lebensversicherung evaluiert, auf Wirksamkeit prüft. Der Versicherungsbote hat die Veranstaltung des DAV auf Twitter (Hashtag #aktuar2017) in hier einem Storify zusammengefasst:

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Auch lobten die Aktuare die geplante Reform der Betriebsrente, mit Ausnahme des von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplanten Garantieverbots bei dem kommenden Sozialpartnermodell (auch als Nahles-Rente bekannt), also eine Art Metallrente für alle Branchen, bei dem Garantien durch Pflichtzuschüsse der Arbeitgeber ersetzt werden sollen. Generell halten die Mathematiker der Assekuranz den Höchst-Rechnungszins für Leben- und Renten-Policen von derzeit 0,9 Prozent auf den Sparbeitrag auch für die Zukunft für angemessen.

Rententafel DAV 2004 R stabil

Eine gute Nachricht kommt für angehende Rentner der Lebensversicherer. Deren Altersbezüge werden weiterhin stabil bleiben, weil die derzeitige Berechnungsgrundlage (die Rententafeln DAV 2004 R, hier eine Präsentation des GDV-Verbands dazu aus 2004) aus Sicht der Mathematiker stabil sei und die einkalkulierten Sicherheiten ausreichend, berichtet Mercer-Partner Stephan Oecking von Aussagen des Ergo-Vorstands Johannes Lörper.

Also schienen sich am vergangenen alle Aktuare einig gewesen zu sein. Alle? Nicht alle. Einer tanzte aus der Reihe. Axel Kleinlein, gelernter Versicherungsmathematiker und Chef des Bundes der Versicherten, schrieb seinen Fachkollegen auf dem Blog seines Verbraucherverbands zwei Dinge in den Block: „Wie sich Aktuare verkalkulieren ...“ titelte Kleinlein.

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Der BdV-Chef wirft der rechnenden Zunft vor, ihren ersten Fehler im Jahr 1994 gemacht zu haben: „Gutgläubigkeit in den Finanzmarkt“ hätten die Aktuare geübt und aus Sicht Kleinleins mit dem Garantiezins von bis zu vier Prozent viel zu hohe Garantien gegeben. Diese vier Prozent „sind seit einigen Jahren eine Benchmark, die man mit sicheren Anlagen nicht mal mehr annähernd erreichen kann“, so der BdV-Chef. Den zweiten Fehler hätten die Aktuare im Jahr 2011 gemacht, als sie für die Zinszusatzreserve annahmen, „dass ein Zinsniveau von eineinhalb oder zwei Prozent wohl nicht unterschritten würde.“