Versicherungsvermittler sollen sich verbindlich und regelmäßig zum Thema Geldanlage weiterbilden müssen, wenn sie fondsgebundene Versicherungen vermitteln wollen. Sachkunde gemäß §34d oder e der Gewerbeordnung (GewO) reiche hierfür nicht aus. Das fordert aktuell der Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB) in einer Pressemeldung.

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Fondsgebundene Versicherung „im Prinzip eine Wertpapieranlage“

"Aus unser Sicht ist eine fondsgebundene Versicherung im Prinzip eine Wertpapieranlage, deren Hintergrund durch eine Versicherungskonstruktion gestaltet wird", begründet FPSB-Vorstandsvorsitzender Rolf Tilmes den Vorstoß. „Versicherungsvermittler- und berater, die zu fondsgebundenen Policen sprechen wollen, sollten unbedingt eine Zusatzqualifikation erwerben“.

Es sei „falsch und fahrlässig“, wenn Versicherungsvermittler keine Sachkunde in Anlageberatung vorzeigen können, aber zu Fondspolicen beraten, positioniert sich Tilmes weiter. Das ergebe sich auch aus Beobachtungen des Alltagsgeschäfts. Denn in der Praxis stehe bei der Vermittlung von Fondspolicen häufig nicht die Absicherung von Risiken, sondern vielmehr die Kapitalbildung im Vordergrund.

Der Hintergrund: Weil der Niedrigzins klassische Lebensversicherungen zunehmend unattraktiv macht, werden vielfach die scheinbar rentableren Fondspolicen an Kunden vermittelt. Bei Fondspolicen handelt es sich um einen Hybrid aus Versicherung und Investmentprodukt. Kunden können über die Geldanlage mitbestimmen, indem sie zwischen verschiedenen Investmentfonds wählen und das Risikoprofil während der Laufzeit ändern. "Dafür ist jedoch komplexes Wissen notwendig, über das der Kunde und auch der klassische Versicherungsverkäufer in der Regel gar nicht verfügen können", sagt Rolf Tiles.

Auch „Verbund Deutscher Honorarberater“ fordert Sachkunde-Pflicht

Denkbar wäre etwa, dass die Versicherungsvermittler auch eine Sachkunde nach § 34f bzw. 34h Gewerbeordnung erwerben und damit ihr Know-how in Sachen Finanzanlagen nachweisen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt eine Pflicht zur Zusatzqualifikation derzeit ab.

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Die Debatte über die Qualifikations-Anforderungen an Fondspolicen-Vermittler könnte zukünftig an Schärfe gewinnen. Bereits der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) trat im Januar mit einer ähnlichen Forderung an die Öffentlichkeit. „Ich bezweifle, dass ein reiner Versicherungsberater bzw. Versicherungsmakler ohne Zulassung nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung die erforderliche Fachkunde für die Beratung hat“, sagte VDH-Chef Dieter Rauch (der Versicherungsbote berichtete). Noch hat der Verbraucherschutz das Thema nicht für sich entdeckt.

mit Pressematerial FPSB