Weshalb Hausbesitzer in Bayern eine Elementarschaden-Versicherung haben sollten
Frank Walthes, Chef der Versicherungskammer Bayern, rät den Bürgern in seinem Bundesland zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Hintergrund ist die Tatsache, dass Bayerns Hausbesitzer ab 2019 nicht mehr auf staatliche Soforthilfen hoffen dürfen, wenn irgendwo eine Überschwemmungs-Katastrophe auftrat. Die Preise für derartige Policen dürften im kommenden Jahr stabil bleiben.
Frank Walthes, Chef der Versicherungskammer Bayern (VKB), rät den Bürgern seines Bundeslandes zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. "Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung, dass die Bayerische Staatsregierung vom 1. Juli 2019 an bei Elementarereignissen keine staatlichen Soforthilfen mehr zur Verfügung stellen wird, wenn Immobilien gegen Elementarschäden versicherbar gewesen wären", sagte Walthes im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Dienstag). Mit 800.000 Wohngebäude-Verträgen hat der Sparkassenversicherer in Bayern einen Marktanteil von 80 Prozent.
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Beschluss der Länder-Justizminister: Soforthilfen bei Hochwasser erschwert
Bayern ist das erste Bundesland, welches angekündigt hat zukünftig auf Soforthilfen für Hausbesitzer zu verzichten, wenn eine Überschwemmungskatastrophe auftrat. Vorausgesetzt, der Immobilieneigner kann nicht nachweisen, sich vergeblich um eine private Absicherung gegen Hochwasser-Risiken bemüht zu haben. Eine Wohngebäudeversicherung allein reicht in der Regel nicht aus, um sich gegen Elementargefahren wie Überschwemmungen, Rückstau oder Erdbeben abzusichern. Hierfür ist eine Elementarschaden-Police notwendig, die als Zusatzbaustein oder eigenständige Versicherung abgeschlossen werden kann.
Auch in anderen Bundesländern ist es wahrscheinlich, dass bald die Hausbesitzer ihr Bemühen um Privatschutz nachweisen müssen, bevor ihnen das Bundesland nach Hochwasserschäden mit Soforthilfen unter die Arme greift. Hintergrund ist ein Beschluss der Justizminister der Bundesländer aus dem Jahr 2015. Diese hatten auf ihrem Frühjahrstreffen vereinbart, dass zukünftig auch Staatshilfen an die Bedingung gebunden sein sollen, dass sich ein Hausbesitzer um eine Absicherung bemüht hat.
Staatliche Hilfen soll demnach nur erhalten, wenn nachweislich keine Versicherbarkeit des Hauses vorliegt, bzw. die Beiträge in einem tatsächlich krassen Missverhältnis zum gebotenen Elementarschaden-Versicherungsschutz stehen sollten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Haus in einer Hochwasser-Gefährdungszone steht. Möglich ist der Nachweis mittels Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers. Auch in Sachsen ist eine entsprechende Richtlinie in Kraft.
Preise sollen stabil bleiben
Immerhin gibt es für Hausbesitzer, die noch keinen Elementar-Schutz haben, auch eine positive Nachricht. Im kommenden Jahr dürften die Preise stabil bleiben, sofern keine neuen Großschäden auftreten. Dies bestätigte die BVK mit Blick auf Bayern und die Pfalz, berichtet die Süddeutsche.
Insgesamt entwickelte sich die Wohngebäude-Sparte im letzten Jahr positiv - allerdings vor dem Hintergrund, dass die Branche lange Zeit rote Zahlen schrieb (der Versicherungsbote berichtete). Erstmals seit 2001 konnten die deutschen Wohngebäude-Versicherer im Branchenschnitt wieder einen leichten Gewinn erzielen, so geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
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Einnahmen von 6,8 Milliarden Euro standen bei den Wohngebäude-Versicherern im Vorjahr Ausgaben von 4,7 Milliarden Euro gegenüber, berichtet der GDV. Hauptgrund für die positive Entwicklung sei, dass es gerade in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres in Deutschland kaum größere Naturkatastrophen gegeben habe. Aufgrund der positiven Entwicklung ist auch bei anderen Versicherern mit stabilen Preisen zu rechnen: so fern nichts passiert.