BaFin: Axa, LKH und Hallesche mit höchsten Beschwerdequoten in der privaten Krankenversicherung
Die Axa hatte im Jahr 2016 die höchste Beschwerdequote aller privaten Krankenversicherer bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auf Platz zwei und drei der Krankenversicherer mit den anteilig meisten Beschwerden platzieren sich die LKH und Hallesche. Insgesamt gingen knapp 970 Beschwerden über PKV-Versicherer bei der BaFin ein.
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin verzeichnete im Jahr 2016 insgesamt 969 Beschwerden über private Krankenversicherer. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 7,1 Prozent. Dennoch verbleibt die Zahl der Beschwerden auf einem niedrigen Niveau: Noch im Jahr 2004 beschwerten sich fast viermal mehr Versicherte über ihren Krankenversicherer. Dies berichtet das Versicherungsjournal am Montag und beruft sich dabei auf den Jahresbericht der BaFin 2016.
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Axa mit anteilig den meisten Beschwerden
Anteilig die meisten Beschwerden im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten verzeichnete die Axa Kranken im Vorjahr. Die Kölner sammelten 174 Beschwerden bei insgesamt 1.68 Millionen Kunden, was einer Beschwerdequote von 10,33 je 100.000 Versicherter entsprach.
Auf dem zweiten Rang der beschwerdeintensivsten Versicherer platzierte sich die Landeskrankenhilfe (LKH) mit einer Beschwerdequote von 8,06 je 100.000 Versicherte. Der relativ kleine Anbieter hat knapp 372.400 Kunden, von denen sich 30 bei der Finanzaufsicht beschwerten. Die Hallesche landet auf dem dritten Rang mit 33 Beschwerden bei 655.204 Versicherten (Beschwerdequote 5,04).
Ebenfalls recht hoch war die Beschwerdequote bei der Inter (4,79), Gothaer (4,76), Central (4,50) sowie Münchener Verein (4,40). Für die genauen Zahlen vergleiche die Tabelle.
PKV-Ombudsmann erhält 6x so viele Beschwerden
Die BaFin-Statistik weist nur jene Versicherer aus, über die sich Kunden bei der Behörde beschwert haben. Insgesamt betraf dies im Vorjahr 30 Versicherer. Beim PKV-Verband sind derzeit 41 Mitgliedsunternehmen registriert. Recht wenig Grund zur Beschwerde hatten 2016 die Kunden der Debeka (Beschwerdequote 1,38 je 100.000 Versicherte), Barmenia (1,47) sowie BBKK (1,97).
Unzufriedene PKV-Kunden können sich darüber hinaus an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung wenden, wenn sie sich beschweren wollen. Die Schlichtungsstelle unter Leitung von Heinz Lanfermann ist weit häufiger Anlaufstelle: knapp 6.100 Beschwerden erreichten die Schlichtungsstelle der PKV-Branche im Jahr 2016.
BaFin hilft im konkreten Fall dem Kunden nicht weiter
Ein Grund für die höhere Akzeptanz des Ombudsmanns gegenüber der BaFin könnte sein, dass die Versicherer sich verpflichtet haben dessen Schlichtungsspruch anzuerkennen, auch wenn er freilich nicht verbindlich ist. So können die Kunden schneller eine Lösung ihres konkreten Falles erwarten. Wenn der Versicherte den Schlichtungsspruch nicht akzeptiert, kann er hinterher immer noch vor Gericht ziehen. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens verjähren die Ansprüche nicht: Das stellt die Verfahrensordnung sicher.
Dem entgegen hilft die BaFin im konkreten Rechtsstreit dem Verbraucher nicht weiter. Sie prüft vor allem, ob ein Versicherer aufsichtsrechtliche Vorschriften verletzt hat und verhängt dann entsprechende Sanktionen gegen das Unternehmen. Auf der Webseite der BaFin wird explizit darauf hingewiesen, dass der Kunde keine Hilfe im Einzelfall zu erwarten hat:
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"Die BaFin kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Diese Befugnis haben einzig und allein die Gerichte: Nur ein Richter kann streitige Rechtsauffassungen verbindlich klären, und nur ein Richter kann die Unternehmen zum Beispiel durch ein Urteil zu einer Zahlung verpflichten. Wenn Sie eine richterliche Entscheidung in Ihrem Fall erreichen wollen, müssen Sie das betreffende Unternehmen verklagen", so heißt es auf der BaFin-Seite. Quoten über berechtigt geführte Beschwerden der PKV-Kunden nennen weder die BaFin noch der Ombudsmann der PKV-Versicherer.