Anlässlich der bevorstehenden Reisesaison empfiehlt die Stiftung Warentest, die Leistungen der Reisekrankenversicherung unter die Lupe zu nehmen. Neue Verträge seien oft besser, weil sie einen erweiterten Leistungskatalog sowie klarere Formulierungen beinhalten würden, so hat „Finanztest“ beim jüngsten Tarifvergleich festgestellt, der bereits im April (Heft 04/2017) veröffentlicht wurde. Insgesamt wurden hierfür 88 Policen unter die Lupe genommen.

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Verzicht auf Selbstbeteiligung, kulantere Regeln beim Rücktransport

„Die Versicherer tun einiges, um ihren Kunden bessere Tarife mit umfangreichen Leistungen anbieten zu können. Fast alle Anbieter im Test verzichten mittlerweile auf eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Die Versicherungsbedingungen werden verständlicher, indem schwammige Begriffe in den Regelwerken ersetzt werden“, heißt es hierzu auf test.de. Entsprechend schloss die Hälfte der Tarife mit „sehr gut“ ab.

Ein weiteres Beispiel: Viele alte Tarife erstatten den Rücktransport aus dem Ausland nur dann, wenn er „medizinisch notwendig ist“. Also, wenn eine Behandlung im Ausland nicht gewährleistet werden kann oder zu teuer wäre. Hier sind fast alle Versicherer dazu übergegangen, auch dann den Rücktransport zu zahlen, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“ - etwa, wenn im Heimatland bessere Heilungschancen bestehen, weil der Patient sich im vertrauten Umfeld wohler fühlt und nicht mit Sprachbarrieren zu kämpfen hat. Ein Rücktransport von Thailand nach Deutschland kann im Ambulanzjet bis zu 80.000 Euro kosten – entsprechend sollte ein Versicherer hierfür zahlen.

Stolperfallen in manchen Verträgen

Dennoch sind nach wie vor auch Reisekrankenversicherungen mit mangelhaftem Leistungskatalog im Angebot, berichtet Finanztest. Etwa, wenn bestimmte Arten der Erkrankung -HIV oder psychische Leiden- komplett vom Schutz ausgeschlossen werden. Mancher Versicherer leistet zudem nur dann für die stationäre Behandlung, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland länger als zwei Wochen dauerte.

Darüber hinaus sollte der Geltungsbereich und die Dauer der Gültigkeit geachtet werden. Viele Policen greifen nur im europäischen Raum und beschränken den Schutz auf acht Wochen Auslandsaufenthalt – wer mehr will, muss einen anderen Vertrag wählen.

Sechs Tarife für Singles konnten im aktuellen Ranking eine Gesamtbenotung unter 1,0 erzielen. Hierzu gehören

  • DKV – ReiseMed Tarif HD,
  • Ergo Direkt – RD,
  • Concordia – AKE,
  • Hallesche – HallescheKolumbus,
  • HanseMerkur – RKJ sowie
  • Travelsecure/Würzburger – Travelsecure AR.

Bei den Familientarifen erreichten eine Bewertung unter 1,0:

  • DKV - ReiseMed Tarif RD
  • Ergo Direkt - RD
  • TravelSecur/Würzburger - TravelSecur AR

Vorerkrankungen nicht verschweigen

Wichtig: Wer eine chronische Krankheit hat, sollte dies im Antrag auf Auslands-Schutz keineswegs verschweigen. Sonst kann der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und den Vertrag anfechten, so dass der Betroffene im Leistungsfall kein Geld erhält. Ratsam ist es, schon vorab anonym Anfragen bei mehreren Versicherern einzuholen. So kann man herausfinden, bei welchen Versicherern die Krankheit zu welchen Konditionen versicherbar ist. Versicherungsvermittler leisten hierbei gern Unterstützung.

Grundsätzlich müssen chronisch Kranke aufpassen. "Kosten für Erkrankungen oder Schübe, die auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind, werden in der Regel nicht übernommen", berichtet Finanztest. Die Tarife sollten aber zumindest dann schützen, wenn der Versicherte schon Monate vor der Reise keine Probleme mit der Erkrankung hatte oder medikamentös gut eingestellt ist. Zur Sicherheit sollte mit dem Versicherer geklärt werden, ob er entstehende Kosten wirklich übernimmt, empfiehlt Finanztest.

Vielen chronisch Erkrankten hilft aber nur der Weg zur Krankenkasse, denn sie erhalten keinen Vertrag. "Dialysepatienten oder Menschen mit Vorerkrankungen wie multiple Sklerose und Diabetes sollten ihrer Krankenkasse nach­weisen, dass sie keine private Versicherung für notwendige Behand­lungen im Ausland finden. Sie sollten ein bis drei Ablehnungs­schreiben vorlegen, in denen der Versicherer bestätigt, dass er Behand­lungs­kosten für die chro­nische Krankheit nicht über­nimmt", heißt es auf finanztest.de. Oft übernehme die Krankenkasse dann die Kosten.

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Grundsätzlich sollten aber Urlauber im Ausland nicht auf eine private Reisekrankenversicherung verzichten. Denn die gesetzliche Krankenkasse über­nimmt im Ausland nicht alle Kosten. Sie zahlt nur für ambulante und stationäre Behand­lungen inner­halb der EU und in Staaten, mit denen ein Sozial­versicherungs­abkommen besteht. Doch auch hier droht eine Lücke: Kosten, die die Krankenkassensätze des entsprechenden Reise­landes über­steigen, werden nicht über­nommen. Auch für Privatärzte und -kliniken zahlt die Kasse in der Regel nicht. Deshalb kann sich ein Urlaub schnell als Schuldenfalle entpuppen. Beispiel USA: Für einen einzigen Tag auf der Intensivstation müssen umgerechnet 2.000 Euro bezahlt werden.