Berufsunfähigkeitsversicherung: Jeder zweite Kunde setzt sich vor Gericht durch
Wenn ein Berufsunfähigkeits-Versicherer die Zahlung verweigert, lohnt es sich für Verbraucher vor Gericht zu ziehen. In jedem zweiten Fall können sich klagende Kunden durchsetzen, so eine Auswertung der Zeitschrift „Finanztest“. Doch die große Mehrheit der Kunden erhält eine Berufsunfähigkeits-Rente, ohne vor Gericht ziehen zu müssen.
Wird ein Versicherungsnehmer berufsunfähig und der Berufsunfähigkeits-Versicherer verweigert die Rente, dann lohnt sich ein Gang vor Gericht. Die Gewinnchance für Verbraucher liegt bei 50 zu 50, so ergab ein Rechtsgutachten der Zeitschrift „Finanztest“, für das 143 Streitfälle ausgewertet wurden. Mit anderen Worten: in jedem zweiten Fall wird der Versicherer zur Zahlung verpflichtet, obwohl er anfangs eine Rente verweigert hat. Finanztest rät zum zusätzlichen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um eventuelle Forderungen durchzufechten.
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Verweisungsbefugnis: 67 Prozent der Verbraucherklagen hatten Erfolg
Am besten sind die Chancen des Kunden, wenn sich über die sogenannte Verweisungsbefugnis gestritten wird, berichtet „Finanztest“. Also stark vereinfacht die Frage, ob der Versicherer eine Zahlung verweigern darf, weil der Versicherte einen anderen zumutbaren Beruf ausüben könnte, die der Ausbildung und Erfahrung der versicherten Person entspricht. In beinahe zwei von drei Fällen (67 Prozent) hatten die Versicherten Erfolg vor dem Kadi und bekamen eine BU-Rente zugesprochen. Diese Streitfrage betrafen 24 Urteile.
Mehr als jeder zweite Kunde (52 Prozent) hatte zudem Erfolg, wenn es um Auslegungsfragen hinsichtlich des Eintritts und Fortbestandes der Berufsunfähigkeit ging. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Versicherer infolge einer Nachprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine weitere Rentenzahlung nicht mehr berechtigt sei. 73 Urteile wurden in diesen Streitfragen ausgewertet.
Streit über vorvertragliche Angaben: Niedrigste Erfolgsquote für Kunden
Wie wichtig es ist im Antrag für den Berufsunfähigkeitsschutz korrekte Angaben zu machen, etwa beim Beantworten der Gesundheitsfragen, zeigen die Streitigkeiten mit der niedrigsten Erfolgsquote für BU-Kunden. Nur in 38 Prozent aller Fälle konnten sich die Verbraucher gegen den Versicherer durchsetzen, wenn eine mögliche „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ diskutiert wurde. Das betraf 36 Urteile. Bei bis zu zehn weiteren Entscheidungen ging es laut Finanztest um „sonstiges“.
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Grundsätzlich aber sei die Zahlungsbereitschaft der Versicherer hoch, konstatiert „Finanztest“. Drei Studien würden belegen, dass die Leistungsquote der Versicherer im Schnitt bei circa 70 Prozent liege. Nähere Details nannten die Tester nicht. Das bedeutet, in mehr als zwei von drei Fällen bekommt der Versicherte ohne Probleme eine BU-Rente zugesprochen. In Deutschland gibt es derzeit nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 17 Millionen BU-Verträge, davon 13 Millionen Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz.